Regensburger begrüßt Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegen Sondernutzungserlaubnis für Scientology in München
Innenstaatssekretär Hermann Regensburger begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), mit der dieser den Antrag der "Church of Scientology International" auf Zulassung einer Sondernutzung für eine "Informationsveranstaltung" über die Arbeit der sogenannten Ehrenamtlichen Geistlichen der Scientology-Organisation in Zelten auf dem Odeonsplatz in München abgelehnt hat. Die konkret geplante Informationsveranstaltung der Scientology-Organisation über "Ehrenamtliche Geistliche" diene der Werbung für kostenpflichtige Seminare und damit der Anbahnung von Geschäften und der Gewinnerzielung. Dies rechtfertige es, die Informationsveranstaltung als in wesentlicher Beziehung gewerblich einzustufen. Regensburger: "Damit ist Scientology erneut mit der Masche, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Aktivitäten als Religionsausübung zu tarnen, gescheitert."