Regensburger weist Kritik des Datenschutzbeauftragten an Gesetzentwurf zu Terrorismus-Bekämpfung zurück:

Regensburger weist Kritik des Datenschutzbeauftragten an Gesetzentwurf zu Terrorismus-Bekämpfung zurück:
" Weder Bundesrecht noch Rechtsprechung sehen Kennzeichnungspflicht für beim Abhören von Wohnungen gewonnene Daten vor "
Innenstaatssekretär Hermann Regensburger weist die vom bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz Reinhard Vetter geäußerte Kritik an Teilen des bayerischen Gesetzentwurfs zur Terrorismus-Bekämpfung zurück: "Die vom bayerischen Datenschutzbeauftragten geforderte Kennzeichnungspflicht für Daten, die der Verfassungsschutz aus dem Abhören von Wohnungen gewinnt, ist weder durch Bundesrecht noch durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts veranlasst. Auch der Bundesgesetzgeber sah bei entsprechenden Regelungen in der Strafprozessordnung und im Bundesverfassungsschutzgesetz keine Notwendigkeit für die Einführung einer Kennzeichnungspflicht".


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