Beckstein: "Ausreiseeinrichtung in Fürth läuft gut an - Ausweitung des Konzepts voraussichtlich 2003 - Kritik der Grünen doppelzüngig"
Die erste bayerische Ausreiseeinrichtung in Bayern hat sich nach den Worten des bayerischen Innenministers Günther Beckstein in ihrer Anlaufphase seit September 2002 bewährt: "Bislang sind rund 30 Personen der Aufforderung, in die Einrichtung umzuziehen, nachgekommen. Zahlreiche Ausländer haben bereits eingestanden, bislang falsche Identitätsangaben gemacht zu haben und ihre wahre Identität offenbart." Eine Ausweitung auf dann insgesamt 4 Ausreisezentren in anderen Landesteilen werden wir deshalb voraussichtlich 2003 angehen. Beckstein wie die Kritik der Grünen an der Grundkonzeption zurück: "Die Unterbringung in der Einrichtung entspricht dem Standard in sonstigen Gemeinschaftsunterkünften. Im übrigen sieht das von SPD und Grünen verabschiedete Zuwanderungsgesetz solche Ausreiseeinrichtungen ausdrücklich vor. Was die Grünen im Bund beschließen, bekämpfen sie in Bayern. Unglaubwürdiger kann Politik nicht sein."
Im September hat die erste bayerische Ausreiseeinrichtung in der Fürther Hafenstraße ihren Betrieb aufgenommen. Verpflichtet, in dieser Einrichtung zu wohnen sind Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind und deren Aufenthalt nur deshalb nicht beendet werden kann, weil sie offensichtliche Falschangaben zu Identität oder Staatsangehörigkeit gemacht haben, absichtlich Maßnahmen zur Passbeschaffung unterlaufen, oder jegliche Mitwirkung an der Klärung ihrer Identität verweigern. Die Durchsetzung der Rückkehrverpflichtung für Ausländer die in Deutschland kein Bleiberecht erhalten können, ist ein Gebot des Rechtsstaats. Ohne die konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihr Heimatland ist jede Diskussion um Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung sinnlos. Nicht zuletzt hängt die Akzeptanz von weiterer Zuwanderung in der Bevölkerung davon ab, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und Rechtsbruch nicht belohnt wird. In der Fürther Einrichtung, die auf maximal 50 Plätze konzipiert ist, werden vorerst nur Alleinstehende, später gegebenenfalls auch Ehepaare ohne Kinder aufgenommen. Sozial integrierte Personen, die sich schon seit langem in Bayern aufhalten, stehen dabei nicht im Mittelpunkt der Maßnahme.
Schwerpunktmäßig werden in der ersten Ausbauphase Staatsangehörige aus den GUS-Staaten, ergänzend aus dem schwarzafrikanischen Raum, untergebracht.