Ministerrat beschließt Verkürzung der Sperrzeiten
Beckstein: "Differenzierte Regelung trägt Interessen von Gaststättenbetreibern und Gästen sowie Ruhebedürfnis der Anlieger Rechnung"
Der Ministerrat hat am 26. November auf Vorschlag von Innenminister Dr. Günther Beckstein eine Verkürzung der in Bayern geltenden Sperrzeiten beschlossen. In Zukunft können Gaststätten werktags eine Stunde länger offen halten, an Wochenenden sogar zwei Stunden. Außerdem kann die Polizei bei spontanen Feiern großzügig Ausnahmegenehmigungen erteilen. Im übrigen bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach die Gemeinden unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse durch Rechtsverordnung weitere Ausnahmen von der Sperrzeit vorsehen können. Die Verkürzung der Sperrzeiten wird durch eine Änderung der Gaststättenverordnung umgesetzt, die nach Durchführung der Verbandsanhörung in Kraft treten wird. "Mit der differenzierten Ausgestaltung der Gaststättenverordnung tragen wir sowohl den berechtigten Interessen der Gaststättenbetreiber und ihrer Gäste, als auch dem Ruhebedürfnis der Anlieger Rechnung", so Beckstein.
Mit der Änderung der Gaststättenverordnung wird die bisher durchgängig von 1.00 bis 6.00 Uhr geltende Sperrzeit durch eine differenzierte Neuregelung ersetzt: Werktags gilt eine Sperrzeit von 2.00 bis 6.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen müssen die Gaststätten von 3.00 bis 6.00 Uhr geschlossen bleiben. Lediglich an den sogenannten "stillen Tagen" wie Allerheiligen verbleibt es bei der bisherigen Sperrzeit von 1.00 bis 6.00 Uhr. Erweitert wird auch die Befugnis der Polizei, bei über die Sperrzeit hinausgehenden Feiern, zum Beispiel einer Geburtstagsfeier, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Konnte nach dem bisher geltenden Recht eine derartige Genehmigung nur in "unaufschiebbaren Fällen" erteilt werden, genügt nach der Neuregelung das Vorliegen eines "Ausnahmefalles". Die Einzelheiten der polizeilichen Ausnahmegenehmigung werden durch Vollzugshinweise geregelt.