Dienstanweisung des BR gilt auch für Sportreporter Koch
Beckstein: "Sache geklärt"
Wie Innenminister Dr. Günther Beckstein auf Anfrage von Intendanten des Bayerischen Rundfunks Dr. Thomas Gruber erfuhr, gilt für BR-Mitarbeiter, die sich an einem Bundes-, Landes- oder Europawahlkampf beteiligen, die BR-Dienstanweisung 1/98 vom 17. März 1998.Daraus ergibt sich, dass diese innerhalb der letzten 6 Wochen vor dem Wahltag im Programm des BR nicht selbst am Bildschirm oder am Mikrofon auftreten können. Ferner müssen sie ihre Wahlkampftätigkeit rechtzeitig anzeigen, so dass ggf. Programmänderungen bzw. personelle Umdispositionen ohne Zeitnot vorgenommen werden können. Jede Bezugnahme auf ihre Tätigkeit beim BR ist ihnen im Rahmen ihrer Beteiligung an Wahlkämpfen untersagt. Wie Beckstein weiter erfuhr, kommt ein Einsatz des BR-Sportreporters Günther Koch nach einer erfolgreichen Kandidatur für ein SPD-Landtagsmandat nicht mehr in Betracht. Beckstein zeigt sich über diese Auskünfte zufrieden: "Der BR trifft damit eine gerechte Interessen- und Güterabwägung. Die frühere Regelung des BR vom Juli 1974 sah sogar vor, dass ein Mitarbeiter bereits vom Zeitpunkt der Aufstellung als Wahlbewerber nicht mehr selbst am Mikrofon oder Bildschirm erscheinen durfte. Entsprechend wurde etwa bei den späteren Landtagsabgeordneten Dr. Söder und Ludwig Spänle gehandelt. Nachdem die Angelegenheit nunmehr geklärt ist, kommt es im bevorstehenden Wahlkampf nun auf eine Sachdebatte um Lösungen zu wichtigen Fragen unseres Landes an. Darauf freue ich mich auch in der politischen Diskussion mit Herrn Koch, den ich als Sportreporter schätze."