Beckstein begrüßt Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt Coburg - Ebersdorf
Als wichtigen Baustein und erfreulichen planungsrechtlichen Fortschritt bezeichnete Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein den seit 17.12.2002 vorliegenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken für den 11,2 Kilometer langen Teilabschnitt Coburg - Ebersdorf der künftigen A 73 zwischen Erfurt und Bamberg. Beckstein: "Damit sind wir auf dem Weg der notwendigen Verbesserung der Fernstraßenverbindungen zwischen Bayern und Thüringen einen großen Schritt weiter". Die A 73 als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit verläuft künftig von Bamberg über Lichtenfels und Coburg zur Landesgrenze und weiter über Eisfeld nach Suhl, wo sie an die A 71 Schweinfurt-Erfurt anbindet. Im bayerischen Teil der A 73 wird der nördlichste 12,5 Kilometer lange Abschnitt zwischen Coburg und der Landesgrenze bei Rottenbach am 18.12.2002 in Verkehr gehen. "Wir wollen bereits im nächsten Jahr mit den Bauarbeiten für den Abschnitt zwischen Coburg und Ebersdorf beginnen, sofern der Weiterbau nicht durch Klagen verzögert wird und der Bund die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt", kündigte Beckstein an.
Laut Beckstein können mit dem nun vorliegenden Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Coburg - Ebersdorf die Vorbereitungen für die Ausschreibung und Vergabe der auf insgesamt rund 107,2 Millionen Euro veranschlagten Bauarbeiten getroffen, aber auch die Verhandlungen mit den Grundeigentümern begonnen werden. Er appellierte an die Gegner der A 73, die nach sorgfältiger Abwägung von der Regierung von Oberfranken getroffenen Entscheidungen über die Einwendungen zu akzeptieren und den baldigen Baubeginn nicht durch Klagen gegen den Beschluss zu verzögern. Der Beschluss wird am 20.12.2002 in den örtlichen Tageszeitungen und im Oberfränkischen Tagblatt öffentlich bekannt gemacht. Wegen der Weihnachtsfeiertage erfolgt die Auslegung vom 02.01.2003 bis 15.01.2003 bei den betroffenen Städten und Gemeinden (Coburg, Lautertal, Dörfles-Esbach, Grub a. Forst, Ebersdorf, Rödental). Zur Vorbereitung der Auslegung werden die Planunterlagen und der Beschluss an die betroffenen Gemeinden übersandt. Der südliche Abschnitt der A 73 zwischen Ebersdorf und Lichtenfels wurde bereits im März diesen Jahres planfestgestellt. "Dagegen wurden vier Klagen erhoben. Wir gehen aber davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zügig verhandelt und entscheidet, damit wir auch in diesem Abschnitt der A 73 nächstes Jahr mit dem Bau beginnen können", so Beckstein.
Der Neubau der A 73 zählt zu den 17 Verkehrsprojekten Deutsche Einheit, welche das Zusammenwachsen zwischen Ost und West sowie den wirtschaftlichen Aufschwung der neuen Bundesländer unterstützen sollen. Die A 73 bildet eine großräumige Verbindung zwischen den in Ost-West-Richtung führenden Bundesautobahnen A 70 (Maintalautobahn) und A 4. Sie soll eine mehr als 140 Kilometer breite Lücke im Autobahnnetz zwischen der A 7 und der A 9 schließen. Gemeinsam mit der bereits im Bau befindlichen A 71 Erfurt-Suhl-Schweinfurt wird mit der A 73 die verkehrliche und wirtschaftliche Barriere des Thüringer Waldes überwunden und eine regionale Achse zwischen Thüringen und Bayern hergestellt.