Beckstein begrüßt Urteil zum Zuwanderungsgesetz:

Beckstein begrüßt Urteil zum Zuwanderungsgesetz:
"Falscher Weg zu multikulturellem Einwanderungsland rechtzeitig gestoppt"
"Das rot-grüne Zuwanderungsgesetz scheiterte heute in Karlsruhe zu Recht wegen einer unhaltbaren Bewertung der gespaltenen Stimmen Brandenburgs bei der Bundesratssitzung vom 22. März 2002. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes stoppt dieses verfehlte Gesetz, mit dem Rot-Grün den Marsch in ein multikulturelles Einwanderungsland beabsichtigt hatte, rechtzeitig vor seinem Inkrafttreten. Damit wird der Weg frei für eine Neuregelung mit dem Ziel von weniger Zuwanderung und mehr Integration. Dies entspricht den Interessen von Staat und Gesellschaft und der Erwartung der Bürger. Angesichts von über 4 Millionen Arbeitslosen und der Integrationsprobleme bereits hier lebender Ausländer aus fremden Kulturkreisen, die sich zunehmend in Parallelgesellschaften abschotten, brauchen wir in der Zuwanderungspolitik diese grundlegende Kehrtwendung. Nur wenn die Integrationsfähigkeit der Maßstab für die Zuwanderung ist, wird in Deutschland der innere Friede auf Dauer gewahrt bleiben. Wir werden Gesetzesvorhaben, die dieses Ziel verfolgen, jederzeit unterstützen", begrüßt Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Zuwanderungsgesetz.

Als besonders problematisch bezeichnet er die im jetzt für nichtig erklärten Gesetz vorgesehene generelle Aufhebung des Anwerbestopps für Drittausländer: " Dies ist angesichts der dramatischen Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht zu verantworten. Abzulehnen ist auch die Möglichkeit der Zuwanderung im Auswahlverfahren nach einem Punktesystem, unabhängig vom arbeitsmarktpolitischen Bedarf und ohne Vorliegen eines Arbeitsplatzangebotes. Eine derartig großzügige Regelung gibt es nicht einmal in klassischen Einwanderungsländern. Um die Zuwanderung in die Sozialsysteme zu reduzieren, darf es auch keine Aufwertung des rechtlichen Status derjenigen Ausländer geben, die eine nichtstaatliche oder geschlechtsspezifische Verfolgung geltend machen."

Für Union und Staatsregierung muss sich ein Zuwanderungsgesetz an folgenden Grundsätzen orientieren:

* Die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten muss auf ein sozial verträgliches Maß begrenzt werden;

* Die Zuwanderung in die Sozialsysteme, vor allem unter Missbrauch des Asylrechts, ist zu reduzieren;

* Zuwanderung kann es nur für wirklich hochqualifizierte Arbeitskräfte geben, die einen Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland leisten können.

* Vorrang hat die Integration der bereits rechtmäßig bei uns lebenden Ausländer; eine gesetzliche Regelung muss vorrangig für diese Gruppe die Integrationsbedingungen verbessern, nicht nur für Neuankömmlinge, wie es das rot-grüne Zuwanderungsgesetz vorgesehen hatte.

Beckstein: "Eine Neuregelung, die sich an diesen Grundsätzen orientiert, wird auch die Akzeptanz der Bürger finden."

Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Normenkontrollklage der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen mit seiner Entscheidung vom 18.12.2002 klargestellt, dass das Zuwanderungsgesetz wegen des gespaltenen Votums des Landes Brandenburgs nicht die nötige Mehrheit im Bundesrat erhalten hat und damit nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Bereits der Bundespräsident hatte bei der Ausfertigung des Gesetzes am 20. Juni 2002 darauf hingewiesen, dass in der Sitzung des Bundesrates am 22. März 2002 "eine verfassungsrechtliche Verfahrensvorschrift in gewagter Weise ausgereizt und damit eine politische Kampfsituation auf die Spitze getrieben worden ist."


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