Beckstein: "Meldewege und Entscheidungskompetenz gegen terroristische Flugzeugentführer schnellstens klarstellen"

Beckstein: "Meldewege und Entscheidungskompetenz gegen terroristische Flugzeugentführer schnellstens klarstellen"
Weit mehr als ein Jahr nach dem 11. September 2001 prüft die Bundesregierung laut Medienmeldungen immer noch in einer Arbeitsgruppe die Frage der Zuständigkeiten für einen womöglich als allerletztes Mittel in Frage kommenden Abschuss eines für Terrorzwecke gekaperten Zivilflugzeugs. "Dieses Schneckentempo ist angesichts des naheliegenden Terrorszenarios und der damit verbundenen Gefahren unverantwortlich. Dabei hat Bayern diese Frage wiederholt thematisiert. Inzwischen meint sogar Bundesverteidigungsminister Struck, man dürfe den Abschuss entführter Flugzeuge nicht ausschließen. Als ich das brisante Thema zuletzt am 9. September ansprach, wischte Bundesinnenminister Schily das als "grotesken Unsinn" vom Tisch. Dabei hatte ich so wie er betont, dass die Sicherheit natürlich schon am Boden anfängt, also vorrangig etwa mit scharfen Kontrollen auf Flughäfen und dem Einsatz von Sky-Marshalls dafür zu sorgen ist, dass die Sicherheit in der Luftfahrt erhöht wird. Allerdings muss auch ein Abschuss einer zu terroristischen Zwecken gekaperten Zivilmaschine als allerletzte Möglichkeit präzise vorüberlegt sein. Dazu fehlt trotz des in solchen Fällen enormen Zeitdrucks bisher jede eindeutige Absprache etwa zu Meldewegen und den Letztverantwortlichen", kritisiert Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein.
Beckstein: "Das Defizit der Bundesregierung bei der Abwehr terroristischer Gefahren, die im Inland entstehen, macht am besten ein Vergleich mit Frankreich deutlich. Während laut Presseberichten an der Wiederaufbereitungsanlage La Hague die Radarkomponente für ein Flugabwehrsystem eingerichtet wurde, brütet die Bundesregierung immer noch über der Frage, wer erforderlichenfalls die Entscheidung über einen unabdingbaren Abschuss eines zur Waffe umfunktionierten Zivilflugzeugs geben müsste." Deshalb fordert Bayern weiterhin eine Grundgesetzänderung zur Erweiterung und Klarstellung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr bei Sicherheitskatastrophen. Beckstein stellt klar: " Dabei geht es vor allem um den Einsatz der Streitkräfte zum Schutz ziviler Objekte im Fall einer terroristischen Bedrohungslage, wenn dafür die Polizeikräfte nicht mehr ausreichen ."


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