"Begleitetes Fahren" ab 17 Jahre

"Begleitetes Fahren" ab 17 Jahre
Beckstein: "Modell könnte Unfallrisiko für junge Fahranfänger deutlich reduzieren"
Eine Projektgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat sich dafür ausgesprochen, dass bereits 17jährige nach entsprechender Ausbildung in der Fahrschule und Führerscheinprüfung ein Jahr lang in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln können, bevor sie mit 18 Jahren alleine fahren dürfen. Innenminister Dr. Günther Beckstein hat dies ausdrücklich begrüßt: "Das Modell wäre eine hervorragende Ergänzung zu der von Bayern seit Jahren geforderten Einführung einer zweiten Ausbildungsphase für junge Fahranfänger. Studien aus dem Ausland sprechen dafür, dass sich das Unfallrisiko mit solchen Konzepten deutlich reduzieren ließe". Das Bundesverkehrsministerium lässt zur Zeit von der BASt prüfen, ob das Modell "Begleitetes Fahren" in Deutschland umsetzbar ist. Ein abschließender Bericht dazu soll bereits im Frühjahr 2003 vorliegen.
Nach den derzeitigen Erkenntnissen der von der BASt eingesetzten Projektgruppe "Begleitetes Fahren" soll die Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter bestimmten Auflagen erteilt werden. So ist etwa das Fahren nur unter Begleitung eines hierzu speziell vorbereiteten erfahrenen Fahrerlaubnisinhabers erlaubt. Dieser muss mindestens 30 Jahre alt und 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Zudem darf er nicht mehr als 7 Punkte im Verkehrszentralregister haben und muss zum Zwecke des Begleiteten Fahrens an einer besonderen Einweisung teilnehmen. Verstöße des Fahranfängers gegen die Auflagen sollen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Unter Umständen rechtfertigen diese auch den Widerruf der Fahrerlaubnis wie etwa beim Fahren ohne Begleiter. Den einzelnen Bundesländern soll es freigestellt sein, das Begleitete Fahren für Fahranfänger ab 17 Jahre zuzulassen. In einem Bundesland erteilte Fahrerlaubnisse sollen nach der Vorstellung der Projektgruppe auch in Bundesländern anerkannt werden, die diese nicht vorsehen. Das Modell "Begleitetes Fahren" soll zudem wissenschaftlich begleitet werden. Daneben bleibt der Erwerb der Fahrerlaubnis auf "konventionellem" Weg und ohne Auflagen ab Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin möglich.

Zur zweiten Ausbildungsphase für junge Fahranfänger stellte Beckstein fest, dass Bayern in den Startlöchern stehe und diese einführen wolle, sobald die erforderliche Rechtsverordnung des Bundes vorliege. Beckstein: "Ziel der Maßnahme ist es, das Risikobewusstsein junger Fahranfänger zu fördern und die Fähigkeit zur Gefahrerkennung und Gefahrvermeidung zu verbessern. Jungen Fahranfängern, die an einer zweiten Ausbildungsphase teilnehmen, winkt im Gegenzug eine Verkürzung der Probezeit um bis zu einem Jahr. Nach dem Zeitplan des Bundesverkehrsministeriums soll die Rechtsverordnung noch in diesem Jahr vorliegen."


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