Regensburger: "Innenministerium will Gemeinde- und Landkreiswahlrecht insgesamt überprüfen - SPD kuriert an einzelnen Symptomen herum"
"Der SPD-Gesetzentwurf zur Reform des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes greift mit einzelnen Bestimmungen zur Nachwahl nur einen Teilaspekt auf. Unsere Überlegungen umfassen dagegen das Gesamtregelwerk, wobei wir natürlich die Vorgänge in Dachau, aber auch die Erfahrungen der letzten Kommunalwahlen in ganz Bayern berücksichtigen. Dass Bewerber, die der Wahlfälschung bezichtigt werden, bei der Nachwahl nicht mehr zur Wahl stehen, ist für die Staatsregierung dabei selbstverständlich. Nicht ein Schnellschuss, sondern fundierte Überlegungen unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Praktiker vor Ort sind gefragt", bemerkt Innenstaatssekretär Hermann Regensburger zum heute veröffentlichten SPD-Gesetzentwurf.