Beckstein dringt bei Terrorabwehr weiter auf Grundgesetzänderung: "Schilys Pläne für Luftpolizeigesetz ungenügend"

Beckstein dringt bei Terrorabwehr weiter auf Grundgesetzänderung: "Schilys Pläne für Luftpolizeigesetz ungenügend"
Bundesinnenminister Schilys Plan mittels eines Luftpolizeigesetzes die Zusammenarbeit von Polizei und Bundeswehr für Extremfälle zu regeln, ist nur im Ansatz richtig, reicht aber nach Ansicht von Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein bei weitem nicht aus: "Die Bundeswehr braucht für die Abwehr eines zur Angriffszwecken gekaperten Flugzeuges, über die nach der bisherigen Verfassungsrechtslage Unklarheit besteht, zunächst eine eindeutige, im Grundgesetz selbst geregelte Befugnis. Weiterhin ist im Grundgesetz eine Regelung erforderlich, dass sie zivile Objekte auch im Inland schützen darf, wenn hierzu die technischen Möglichkeiten und Kräfte der Polizeien von Bund und Ländern nicht genügen. Es ist nicht einzusehen, dass deutsche Soldaten zwar im Ausland Schutz im zivilen Bereich gewähren, nicht aber in der Bundesrepublik. Schließlich müsste umfassender geregelt werden, wie Einsätze zwischen Bundeswehr und Polizei bei den verschiedensten hochbrisanten Gefahrenlagen koordiniert werden. Festzulegen sind dabei etwa die jeweiligen Befugnisse, Befehlsstränge oder Meldewege."
Beckstein geht davon aus, dass die 16 Länderpolizeien und der Bundesgrenzschutz den Gefahren nicht ausreichen begegnen können, wenn ein Zivilflugzeug zu Angriffszwecken gekapert wird: "Mit jedem Überfliegen der Landesgrenze würde ja die Zuständigkeit von Polizei zu Polizei wechseln. Die Luftraumüberwachung, die Abschätzung der konkret durch ein Luftfahrzeug drohenden Gefahren und der Handlungsmöglichkeiten kann nur die Bundeswehr gewährleisten. Eine Grundgesetzergänzung ist insoweit nötig um jeden Zweifel an der Verantwortung der Bundeswehr auszuschließen." Beckstein geht es weiterhin darum, eine wirklich tragfähige verfassungsrechtlichen Grundlage zu schaffen, um die Handlungsfähigkeit der Polizei auch bei Sicherheitskatastrophen zu garantieren. Dabei will er von vornherein ausschließen, dass auch nur der Eindruck entsteht, die Bundeswehr könne etwa bei Demonstrationen oder sonstigen, bereits durch die Polizei beherrschbaren Gefahrenlagen herangezogen werden. Vielmehr geht es darum, dass Streitkräfte auch den Objektschutz etwa ziviler Einrichtungen, vom Atomkraftwerk bis zur Wasserversorgung übernehmen können, weil die Polizei mit ihren Kräften aufgrund der besonderen Gefahrensituation dazu nicht in der Lage ist: "Diesen Schutz kann weder der Bundesgrenzschutz noch eine der Länderpolizeien nötigenfalls über Wochen neben den anderen polizeilichen Aufgaben sicher stellen."


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