Regensburger zur Befragung von Ausländern aus Problemstaaten: "Alle Mittel zur Terrorismusbekämpfung nutzen"

Regensburger zur Befragung von Ausländern aus Problemstaaten: "Alle Mittel zur Terrorismusbekämpfung nutzen"
"Wenn die Landtags-Grünen heute die Befragung von Ausländern aus sogenannten Problemstaaten ablehnen, die wegen des seit letzten Jahres geltenden Bundesgesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus nötig ist, zeigen sie, dass sie nicht wirklich alle Mittel nutzen wollen, um der Terrorismusgefahr zu begegnen. Außerdem stellen sie sich gegen das von der rot-grünen Bundesregierung selbst auf den Weg gebrachte Gesetz. Um dieses und den damit bezweckten Schutz umzusetzen darf der Staat aber kein Mittel unversucht lassen. Argumente der Arbeitsbelastung von Behörden oder falsch verstandene political correctness dürfen letztlich nicht dazu führen, im Kampf gegen den Terrorismus im Bereich des Ausländerrechts gar nichts zu tun", kritisiert Innenstaatssekretär Hermann Regensburger die Attacken der Landtags-Grünen gegen die in Bayern erfolgende Befragung von Ausländern aus sog. Problemstaaten. Diese führen die bayerischen Ausländerbehörden anhand eines Fragebogens durch, bevor sie Aufenthaltsgenehmigungen erteilen oder verlängern.
Nach der neuen Rechtslage haben die Ausländerbehörden zu prüfen, ob eine Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer aus sogenannten Problemstaaten, die der Bund festgelegt hat, zwingend zu versagen ist. Die Gründe dafür lassen sich nur durch eine umfassende Befragung klären. Dazu legen die bayerischen Ausländerbehörden einen schriftlich auszufüllenden Fragebogen vor. Darin wird beispielsweise gefragt nach früheren Aufenthalten in Deutschland, Ausweisungen aus Deutschland oder anderen Schengen-Staaten, nach dem Besitz von Schusswaffen oder Voraufenthalten in sonstigen Staaten, in denen es im Vorfeld des 11. September verstärkte Aktivitäten der Al Qaida gab. Regensburger: "Damit versuchen die Ausländerbehörden ihrer gesetzlichen Prüfpflicht gerecht zu werden. Gegebenenfalls klären sie noch weitergehend ab. Wenn man den Gegenargumenten der Grünen folgen würde, hieße das, pauschal auf jede Form von Aufklärungsbemühungen zu verzichten." Nach der neuen Rechtslage haben die Ausländerbehörden gerade bei Antragstellern aus sogenannten Problemstaaten vor Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen von Amts wegen eingehend zu prüfen, ob der betreffende Ausländer die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Weiter ist zu prüfen, ob er sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zu Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht oder ob Tatsachen belegen, dass er einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt.


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