Scientology kann aktuelles wissenschaftliches Gutachten auch beim VGH nicht stoppen
Das aktuelle wissenschaftliche Gutachten über Scientology) konnte die Organisation auch im Eilverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht stoppen. Eine Kurzfassung dazu ist unter dem Titel " Expertise; Auswirkungen und Risiken unkonventioneller Psycho- und Sozialtechniken ( Auszug)" im Internetangebot des Staatsministerium des Innern abrufbar unter der Adresse: www.stmi.bayern.de/infothek/scientology/index.htm Nach dem bereits das Verwaltungsgericht München eine ablehnende Entscheidung erlassen hatte, versuchte Scientology, vertreten durch die Scientology Kirche Deutschland e.V. und die Scientology Kirche Bayern e.V. , das nun in der Beschwerdeinstanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichthof erneut vergeblich. Lediglich einen Satz in der Kurzfassung des Gutachtens über menschenverachtende Äußerungen von Scientology gegenüber Psychiatern und Psychologen hielt das Gericht im Vergleich zu der Langfassung des Gutachtens für zu "apodiktisch" und nicht ausreichend "zurückhaltend". Bereits im Laufe des Gerichtsverfahrens hatte der Freistaat Bayern eine missverständliche Formulierung bei der Präsentation des Gutachtens leicht korrigiert und klargestellt, dass es sich beim wissenschaftlichen Gutachten über SO um eine Untersuchung des Instituts für Therapieforschung (IFT) und nicht der Ludwig-Maximilians-Universität München handelt, auch wenn zwei Professoren der Ludwig-Maximilians-Universität München an der Erarbeitung des Gutachtens maßgeblich mitgewirkt haben. Insgesamt ist laut Staatssekretär Hermann Regensburger klar: "Die wegweisenden Ergebnisse des Gutachtens hatten damit erneut vor Gericht Bestand, auch wenn sie Scientology ein Dorn im Auge sind".