Volksbegehren "Menschenwürde ja, Menschenklonen niemals!" wird zugelassen

Volksbegehren "Menschenwürde ja, Menschenklonen niemals!" wird zugelassen
Das Staatsministerium des Innern hat die Prüfung des Antrags auf Zulassung eines Volksbegehrens "Menschenwürde ja, Menschenklonen niemals!" abgeschlossen und dem Antrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wird im Bayerischen Staatsanzeiger am 7. März 2003 bekannt gegeben. In der Bekanntmachung wird die zweiwöchige Eintragungsfrist bestimmt; sie beginnt am Donnerstag, dem 22. Mai und endet am Mittwoch, dem 4. Juni 2003.
Das Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens 10 % der Stimmberechtigten (ca. 900.000) unterstützt wird. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen.


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