Bundesinnenministerium versucht von eigenen Fehlern im NPD-Verbotsverfahren abzulenken
Das Bundesinnenministerium versucht von eigenen Fehlern gegenüber dem Bundesverfassungsgericht im NPD-Verbotsverfahren abzulenken.Dieses wurde durch die Art und Weise unerträglich belastet, wie ein Beamter des Bundesinnenministeriums dem Bundesverfassungsgericht in einem privat-dienstlichen Gespräch ohne Rücksprache mit den Antragstellern mitgeteilt hat, dass eine geladene Auskunftsperson V-Mann des Verfassungsschutzes sei und die Weigerung des Bundesinnenministeriums, schriftlich dazu Stellung zu nehmen, wie vom Gericht erbeten. Die vom Sprecher des Bundesinnenministeriums laut AP verbreitete Behauptung, der Bundesinnenminister habe "die Länder von Anfang an aufgefordert, in den Verbotsanträgen nur Aussagen zu verwenden, die nicht von V-Leuten stammten", soll offenbar von diesem Versagen ablenken. Sie steht im übrigen im Widerspruch zu der Tatsache, dass das für die zentrale Auswertung zuständige Bundesamt für Verfassungsschutz das Material für das Verfahren in Zusammenarbeit mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder zusammengestellt hat. Dabei war klar, dass das Material auch auf Quellenberichten beruht. Das ergibt sich schon daraus, dass als Beweismittel Behördenzeugnisse und Aussagen von Verfassungsschutzpräsidenten angeboten wurden. Auch der Antrag der Bundesregierung beruht auf diesem Material und bietet ebenfalls Behördenzeugnisse an.