Beckstein bedauert Beendigung des NPD-Verfahrens durch Minderheitsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ohne mündliche Verh

Beckstein bedauert Beendigung des NPD-Verfahrens durch Minderheitsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ohne mündliche Verhandlung: "Verbotsanträge waren richtig im Sinne wehrhafter Demokratie - Kampf gegen Extremismus zwar künftig erschwert - Beobachtung der gefährlichen NPD wird aber fortgesetzt"
Innenminister Dr. Günther Beckstein bedauert die heutige von einer Minderheit getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beendigung des NPD-Verfahrens: "Die Einleitung des NPD-Verbotsverfahrens war eine richtige Entscheidung im Sinne der Bekräftigung der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Schließlich hat sich die NPD von einer früheren Altherrenpartei zu einer gefährlichen neonazistischen und gewaltbereiten Kräften engstens verbundenen Partei gewandelt; sie hat frühere Funktionäre neonazistischer und verbotener Organisationen aufgenommen und die Kontakte zur Skinheadszene immer stärker vertieft. Das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie, das Parteiverbot, steht wegen der Haltung der Sperrminorität im Bundesverfassungsgericht künftig nur unter so schwierigen Voraussetzungen zur Verfügung, dass sein Einsatz kaum noch möglich erscheint. Die Mehrheit des entscheidenden Senats hält das für eine Einschränkung der wehrhaften Demokratie, die sie auch unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für falsch hält. Einen erneuten Antrag wird es jedoch nicht geben – angesichts der Sperrminorität des entscheidenden Senats, der die Tätigkeit von Vorstandsmitgliedern als V-Leute dem Staat außerordentlich weit zurechnet, hätte er keinen Erfolg. Welche weiteren Konsequenzen die Entscheidung hat, wird eine detaillierte Auswertung ergeben; schon jetzt erscheint aber eine bessere Koordinierung des Verfassungsschutzes auf Bund- / Länderebene erforderlich. Außerdem wird die Beobachtung der NPD durch den Verfassungsschutz fortgesetzt. Leider muss die Polizei nun weiterhin die martialischen Aufmärsche der NPD schützen und die Steuerzahler die Teilnahme der NPD an Wahlen finanzieren, wenn ihr Stimmenanteil bestimmte Grenzen überschreitet. Letztlich hat sich hier eine Minderheit des entscheidenden Senats gegen die Mehrheit durchgesetzt. Die Mehrheit war der Meinung, dass im Interesse der wehrhaften Demokratie eine weitere Sachaufklärung durch das Gericht erforderlich gewesen wäre. Es wäre gut gewesen, wenn es die Prozessparteien vorab darauf hingewiesen hätte, dass nach seiner Sicht die Möglichkeit eines Verfahrenshindernisses in Betracht kommen könnte. Jede Gelegenheit, sich in einer mündlichen Verhandlung dazu zu erklären, wäre sicher wahrgenommen worden".
Wie Beckstein weiter ausführte, zeigte sich die NPD noch während des Verbotsverfahrens als eine aggressiv kämpferische Partei, die die freiheitlich demokratische Grundordnung des Demokratieprinzips missachtet und bekämpft. In einem Schriftsatz des NPD-Prozessvertreters in Karlsruhe Horst Mahler vom 30.08.2002 heißt es u.a.: "Der Hass auf Juden stellt sich als etwas einfaches 'ganz Normales' heraus. Ja, er ist geradezu das untrügliche Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems, also von geistiger Gesundheit. Eine Gesundheit, die Juden - zu Recht - fürchten." Solche Äußerungen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zeigen eindeutig die Verfassungswidrigkeit der NPD, die ein völkisches Menschenbild mit starken antisemitischen und rassistischen Zügen vertritt. Im Parteiorgan "Deutsche Stimme" (Nr. 4/2002) trat der NPD-Theoretiker Jürgen Schwab für regionale Schutzräume ein, in denen "nationale Bürger" unbehelligt leben könnten. Der Parteivorsitzende Udo Voigt und Horst Mahler besuchten am 27. Oktober 2002 in Berlin eine Veranstaltung der am 15. Januar 2003 vom Bundesinnenministerium verbotenen islamisch-fundamentalistischen Hizb-ut-Tahrir zum Thema "Der Irak - ein neuer Krieg und die Folgen". In einer Internet-Mitteilung erklärte die NPD hierzu, Voigt sei überrascht gewesen, dass die Positionen des Referenten mit den eigenen Überzeugungen "fast deckungsgleich" gewesen seien. Hizb-ut-Tahrir wurde vom Bundesinnenministerium verboten, da sie sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange befürwortet und eine derartige Gewaltanwendung hervorrufen soll.


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