Volksbegehren "Wer bestellt, muss auch bezahlen" wird zugelassen
Das Staatsministerium des Innern hat die Prüfung des Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens "Wer bestellt, muss auch bezahlen" abgeschlossen und ihm stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wird im Bayerischen Staatsanzeiger am 28. März 2003 bekannt gegeben. In der Bekanntmachung wird die zweiwöchige Eintragungsfrist bestimmt; sie beginnt am Freitag, dem 20. Juni und endet am Donnerstag, dem 3. Juli 2003. Das Volksbegehren kommt rechtsgültig zustande, wenn es von mindestens 10 % der Stimmberechtigten (ca. 900.000) unterstützt wird.