Beckstein: "EU und Freistaat Bayern investieren 2003 gemeinsam 15 Millionen Euro in städtebauliche Sanierung"
Der Freistaat Bayern erhält in diesem Jahr etwas über 10 Millionen Euro EU-Finanzhilfen im Rahmen der Städtebauförderung. Zusammen mit den ergänzenden Landesfinanzhilfen der Städtebauförderung in Höhe von 4,5 Millionen Euro stehen damit 2003 in Bayern insgesamt rund 15 Millionen Euro für die städtebauliche Sanierung zur Verfügung. "Damit können zusammen mit den Anteilen der im Programm aufgenommenen 65 Kommunen in diesem Jahr in Bayern städtebauliche Investitionen in Höhe von rund 21 Millionen Euro unmittelbar finanziert werden," freut sich Innenminister Dr. Günther Beckstein. Die Mittel der EU kommen Kommunen in den sogenannten Ziel-2- und Phasing-Out-Gebieten Bayerns (Grenzregionen zur Tschechischen Republik, städtische Problemgebiete und sonstige ländliche Regionen) zugute. Das alphabetisches Verzeichnis der geförderten Gemeinden und Weiteres zur Städtebauförderung ist in unserem Internetangebot abrufbar unter www.staedtebaufoerderung.bayern.de.
Für Innenminister Beckstein ist das bayerische Ziel-2-Programm in der Kombination mit der bayerischen Städtebauförderung eine hervorragende Ergänzung und Erweiterung dieser städtebaulich wirksamen Förderungsprogramme: "Es trägt in besonderer Weise dazu bei, regionale Ungleichgewichte auszugleichen, die Entwicklung und Umstellung der betroffenen Regionen voranzutreiben und damit ihren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken."
Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2001 das bayerische Ziel-2-Programm genehmigt. Aus Mitteln der EU-Strukturfonds kann die Städtebauförderung für den Zeitraum 2000-2006 mit insgesamt knapp 61 Millionen Euro rechnen. Von den heuer für 73 Maßnahmen bereitgestellten Fördermitteln fließen 64 % in das "Ziel-2-Gebiet" und 36 % in das "Phasing-Out-Gebiet" (Übergangsförderung zur ausgelaufenen EU-Förderperiode 1994-1999).
Trotz der angespannten Finanzsituation steht für die Kommunen ergänzend zu den EU-Finanzhilfen auch 2003 wiederum ein stattlicher Betrag aus Mitteln des Freistaats bereit. Insbesondere in der Grenzregion zu Tschechien und in Hochfranken können Kommunen in besonderen Einzelfällen, die eine herausragende Bedeutung für die Entwicklung der Region haben, durch eine erhöhte Landesbeteiligung eine Förderung bis zu 80 % erzielen.
Neben der notwendigen Sanierung und Entwicklung von Städten unterstreicht Beckstein die spezifischen Zielsetzungen des EU-Programms: In den Grenzlandregionen sollen insbesondere die durch die ehemals undurchlässigen Grenzen zu den östlichen Nachbarn bedingten langjährigen, lagespezifischen Nachteile abgebaut bzw. ausgeglichen werden und eine Entwicklung zu eigenständigen, attraktiven Lebens- und Wirtschaftsräumen ermöglicht werden. Im übrigen ländlichen Raum soll zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur darauf hingewirkt werden, dass vielseitige Arbeitsplätze im sekundären und tertiären Sektor geschaffen werden und dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gestärkt wird. In den städtischen Problemgebieten geht es vor allem darum, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen, die mit dem gravierenden Beschäftigungsabbau in der Industrie verbunden sind, zu mildern, die betroffenen Stadtteile als Lebens- und Wirtschaftsraum aufzuwerten und so wieder günstigere Rahmenbedingungen für die lokale Wirtschaft und die Beschäftigung zu schaffen.