Regensburger berichtet im Landtag zu Kommunalwahlen 2002:
"Gemeinde- und Landkreiswahlen in der großen Mehrzahl korrekt
durchgeführt"
"Die Gemeinde- und Landkreiswahlen vom 3. März 2002 in Bayern wurden in der großen Mehrzahl korrekt durchgeführt. Insgesamt war bei 4.078 Wahlen lediglich in 98 Fällen eine Berichtigung und in 11 Fällen eine Ungültigerklärung erforderlich. Das spricht für die Sorgfalt bei der Abwicklung, aber auch bei der Überprüfung auch dieser Wahlen durch die Behörden", zog Innenstaatssekretär Hermann Regensburger im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Bayerischen Landtags am 19.03.2003 Bilanz. Er kündigte an, die Erfahrungen für eine Fortschreibung des Gemeinde- und Landkreiswahlrechts zu nutzen. "In der Vergangenheit hat sich dabei bewährt, das Gesetz als Ganzes vor dem Hintergrund aller Erfahrungen aus den vorangegangenen Gemeinde- und Landkreiswahlen zu überprüfen und nicht nur einzelne Passagen herauszugreifen ", erteilte Regensburger Gesetzentwürfen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen eine Absage, die sich nur mit Teilaspekten des Wahlrechts beschäftigen. Für eine vorzeitige, isolierte Änderung einzelner Bestimmungen bestehe kein Anlass.
Ein Schwerpunkt in den Erfahrungsberichten der Regierungen war die mögliche Interessenkollision bei Kandidatur und gleichzeitiger Mitgliedschaft in einem Wahlorgan. Einer weitgehenden Inkompatibilitätsregelung stehen hier laut Regensburger allerdings praktische Probleme entgegen, da die Gemeinden und die Landkreise häufig auf Bewerber angewiesen sind, um die Wahlorgane, insbesondere die Wahlvorstände, ausreichend besetzen zu können.
Die Erfahrungsberichte der Regierungen und die Erkenntnisse des Innenministeriums machen laut Regensburger folgende Schwerpunkte für Änderungen des Gemeinde- und Landkreiswahlrechts deutlich:
1. Bei der Briefwahl reichen die Vorschläge vom Erschweren der Briefwahl bis hin zum vollständigen Ersetzen der Urnen- durch die Briefwahl. Die jetzigen Regelungen sind nach Regensburgers Auffassung im Grundsatz genügend austariert. Die Briefwahl soll im Interesse einer hohen Wahlbeteiligung nicht durch allzu hohe Anforderungen erschwert werden. Radikallösungen lehnt der Staatssekretär daher ab: "Nur punktuelle Maßnahmen sind möglich. Dabei ist im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger darauf zu achten, dass die entsprechenden Regelungen des Kommunalwahlrechts und des Landes- bzw. Bundeswahlrechts nicht zu weit auseinanderfallen. Allerdings könnten möglicherweise auch bei Kommunalwahlen die Anforderungen an das Aushändigen der Briefwahlunterlagen an Dritte verschärft werden. Es sollte zwar Familienangehörigen weiterhin erlaubt bleiben, diese abzuholen. Die Aushändigung an andere Personen als Familienangehörige soll aber nicht mehr in "dringenden Ausnahmefällen", sondern nur noch bei "plötzlicher Erkrankung" zugelassen werden. Entsprechend wurde kürzlich für Landtagswahlen die Landeswahlordnung in Anpassung an die entsprechende Bundesregelung geändert.
2. Bei der Nachwahl sind mehrere Ansätze denkbar. Regensburger nannte die Möglichkeit, dass "Wahlfälscher" von der Kandidatur zurücktreten. Für denkbar hält der Staatssekretär es auch, die bisher gesetzlich zulässige Frist zur Berichtigung und Ungültigerklärung der Wahl von Amts wegen durch die Rechtsaufsichtsbehörde länger zu bemessen, wenn Wahlvorschriften durch eine Straftat bei Wahlen verletzt wurden. Diese Frist beträgt derzeit vier Monate nach Verkündigung des Wahlergebnisses