Beckstein weist Vorwürfe von SPD und Grünen zu den Projektanmeldungen Bayerns bei der Bedarfsplanfortschreibung zurück

Beckstein weist Vorwürfe von SPD und Grünen zu den Projektanmeldungen Bayerns bei der Bedarfsplanfortschreibung zurück
Innenminister Dr. Günther Beckstein hob heute anlässlich der aktuellen Stunde im Landtag hervor, dass sich "Die Projektanmeldungen Bayerns zur Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen durchaus im Rahmen vergleichbarer Flächenländer wie Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Baden-Württemberg bewegen. Wir haben nur Projekte angemeldet, die wir aus bayerischer Sicht für notwendig und dringlich halten. Dabei wurde keine Priorisierung vorgenommen. Eine solche wurde vom Bund auch nicht verlangt. Bei der Projektanmeldung handelte es sich um die Anmeldung zu einem objektiven Bewertungsverfahren. Deshalb wäre eine vorzeitige Festlegung auf eine Dringlichkeitsstufe auch sinnlos gewesen", stellt Beckstein klar. In dem Zusammenhang wies der Minister die von SPD- und Grünen-Politikern in den letzten Wochen erhobenen Vorwürfe, Bayern wäre mit seinen Wünschen maßlos gewesen, zurück. Beckstein: "Die Bayern-SPD muss sich allmählich entscheiden, was sie eigentlich will: bayerische Interessen in Berlin vertreten oder Fehlentscheidungen aus Berlin in München rechtfertigen."
Bayern hat insgesamt 450 Autobahn- und Bundesstraßenprojekte mit Gesamtkosten von 14,1 Milliarden Euro zur Bewertung im Rahmen der Bedarfsplanfortschreibung angemeldet. Beckstein: "Davon hat der Bund 179 Projekte mit Kosten von 6,5 Milliarden Euro in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. 201 Projekte mit Kosten von 6,2 Milliarden Euro sind in den weiteren Bedarf eingestuft. Deren Umsetzung ist damit erst nach dem Jahr 2015 möglich. Die restlichen Maßnahmen fehlen gänzlich." Aus Sicht Becksteins hat die Bundesregierung bei der Verteilung der Projekte im neuen Bedarfsplan Bayern eklatant benachteiligt. Er will auf keinen Fall die vom Bund vorgesehene Absenkung der bayerischen Quote am Fernstraßenhaushalt von derzeit 14 % auf 13,66 % hinnehmen. Beckstein: "Nach allen verkehrsrelevanten Strukturdaten müsste die Quote Bayerns beim Fernstraßenbau mindestens 17 Prozent betragen. So liegt etwa der Anteil der Güterverkehrsleistungen auf bayerischen Straßen schon jetzt bei über 20 Prozent des Bundeswertes und wird bis zum Jahr 2015 sogar auf 22,6 Prozent anwachsen. 16,2 Prozent des bundesweiten Personenverkehrs finden auf bayerischen Straßen statt. 2015 werden es 17,1 Prozent sein." Beckstein kritisierte, dass bei den im vordringlichen Bedarf eingestuften bayerischen Projekten mit Gesamtkosten von 6,5 Milliarden Euro die Ausgaben seit 2001 in Höhe von 580 Millionen Euro mit eingerechnet wurden. Auch mache es aus seiner Sicht keinen Sinn, das Maßnahmenvolumen für den Bedarfsplan auf die voraussichtlichen Finanzierungsmöglichkeiten zu begrenzen. Beckstein: "Straßenbauprojekte werden oftmals durch die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit und damit durch notwendig werdende Umplanungen, aber auch durch Gerichtsverfahren zeitlich aufgehalten. Im Austausch gegen solche Projekte dann ein anderes Projekte in der Dringlichkeit nach vorne zu ziehen, würde aber langwierige Gesetzesänderungen oder ein Verfahren nach dem Fernstraßenausbaugesetz erfordern. Deshalb ist im vordringlichen Bedarf eine Planungsreserve an Projekten unverzichtbar, um einen schnellen Austausch zu ermöglichen. Ich kann mir hier eine Planungsreserve von 30 Prozent vorstellen. Auch die Verkehrsministerkonferenz fasste vor wenigen Wochen einen entsprechenden Beschluss." Laut Beckstein müssen daneben die Verkehrsinvestitionen insgesamt angehoben werden. "Die Mehreinnahmen des Bundes durch die Lkw-Maut von jährlich 3,4 Milliarden Euro bieten dafür die beste Möglichkeit. Die Maut muss zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen im Bundeshaushalt und zweckgebunden für die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere für die Straße verwendet werden", fordert Beckstein.


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