Wie soll Wettbewerb die derzeitigen Preise im Schornsteinfegerhandwerk drücken?

Wie soll Wettbewerb die derzeitigen Preise im Schornsteinfegerhandwerk drücken?

Die zu erhebenden Gebühren für die durchgeführten Arbeiten des Schornsteinfegerhandwerks werden in den einzelnen Bundesländern in Kehr- und Überprüfungsgebührenordnungen festgeschrieben.

Der Gebührenfindung liegt ein Minutenwert (Arbeitswert) von zur Zeit durchschnittlich 0,64 € zu Grunde. Daraus errechnet sich der Stundenverrechnungssatz für einen Schornsteinfegerbetrieb, der zugleich alle zusätzlichen lohngebundenen Kosten abdeckt, von 38,40 €. Diesem Verrechnungssatz ist dann noch die Mehrwertsteuer zuzurechnen. Dieser staatlich festgesetzte Preis kann im derzeitigen Schornsteinfegersystem nur deshalb gehalten werden, weil der Schornsteinfeger kontinuierlich in vorgegebenen Zeitabständen und Haus für Haus seine Kehr- und Überprüfungstätigkeiten ausführen kann.

Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg

Königstrasse 94

89077 Ulm

Tel. 0731/936880

Fax 0731/9368820

Email: liv-Ulm@t-online.de

Internet: www.schornsteinfeger.de

Redaktion:

Achim Heckel
Trotzdem lautet das vorschnell getroffene Urteil, die erhobenen Schornsteinfegergebühren sind zu hoch. Sogar das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit schließt sich diesem Urteil an und meint, mit dem von ihm angestrebten Wettbewerb im Bereich der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten kann dieser Stundenverrechnungssatz unterboten werden. Der Fachmann allerdings fragt sich: wie soll das mit Wettbewerb erreicht werden?

Aus mehreren Handwerkerrechnungen wurde der durchschnittliche Stundenverrechnungssatz gemittelt. Die anfallenden lohngebundenen Nebenkosten und die anteiligen Gehälter des kaufmännischen Personals betragen bereits annähernd 50 Prozent des Verrechnungssatzes, während die übrigen Kosten mit 16 Prozent eher bescheiden zu Buche schlagen.

Die lohngebundenen Kosten beinhalten die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge zur Bauberufsgenossenschaft. Weiter zählen dazu alle Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld), der Lohn für Ausfallzeiten sowie nicht verrechenbare betriebliche Anwesenheitszeiten. Diese lohngebundenen Kosten ergeben einen Aufschlag auf den Stundenlohn von zzt. durchschnittlich 76 Prozent. Mit den übrigen Kosten werden Abschreibungen, Energiekosten, Aufwendungen für Haus- und Grundstück, betriebliche Steuern, Zinsen und Kosten für Maschinen und Geräte auf den Stundenverrechnungssatz umgelegt. Diesen Kosten muss dann noch zusätzlich ein angemessener Wagnis- und Gewinnanteil hinzugerechnet werden, damit der Betrieb eine gesunde Existenz anstreben kann.

Der aus verschiedenen Handwerkerrechnungen ermittelte Stundenverrechnungssatz beträgt derzeit:

Summe

Zwischen- bzw. Endsumme

Stundenlohn

12,76 €

Lohngebundene Kosten

und Gehälter für Verwaltung

23,41 €

Personalkosten pro Stunde

36,17 €

Übrige Kosten

7,74 €

Kosten gesamt pro Stunde

43,91 €

Notwendiger Wagnis- u. Gewinnzuschlag

4,77 €

Stundenverrechnungssatz

48,68 €

Die Differenz zwischen dem Stundenverrechnungssatz eines Schornsteinfegerbetriebes und dem aus verschiedenen Handwerkerrechnungen gemittelten Stundenverrechnungssatz beträgt bereits jetzt rund etwa 10 €.

Der durchschnittliche Stundenlohn eines Schornsteinfegergesellen liegt nicht wesentlich über dem Stundenlohn vergleichbarer Gewerke. Wenn das Schornsteinfegerhandwerk sich dem Wettbewerb stellen muss, wird wohl niemand ernsthaft erwarten, dass die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes eine andere sein wird als die, die bereits jetzt von anderen Handwerkern praktiziert wird.

Dies ist keine Prognose aus der hohlen Hand, sondern sie wurde erst kürzlich in der Schweiz untermauert, als dort die Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks dem freien Markt überlassen wurden. Die Preise für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten stiegen danach um 20 bis 30 Prozent. Einige Kantone kehrten deshalb sehr schnell zum bewährten Schornsteinfegersystem zurück.

Mit absoluter Sicherheit werden bei dem von einigen Vertretern aus der bundesdeutschen Politik angestrebten Wettbewerb im Bereich der kehr- und überprüfungspflichtigen Arbeiten die Preise weder stabil bleiben noch eine Senkung erfahren.


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