10 Fragen an den Schornsteinfeger

10 Fragen an den Schornsteinfeger

Was sind die Aufgaben des Schornsteinfegers?

Der Schornsteinfeger gewährleistet durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung der gesamten Feuerungsanlage (Schornstein, Verbindungsstück und Feuerstätte) Schutz vor möglichen Brandgefahren und deckt dabei etwaige vorhandene Mängel rechtzeitig auf.

Durch den Einsatz modernster Prüf- und Messverfahren hilft er mit, die Feuerungsanlage sicherer zu machen. Auf diese Weise wird eine optimale Einstellung der Heizung in die Wege geleitet. So werden unnötig hohe Brennstoffkosten vermieden und außerdem die Umwelt entlastet.

Der hohe Standard bei der Aus- und Weiterbildung im Schornsteinfegerhandwerk wird durch eine unabhängige Kontrollinstitution mit dem Qualitäts- und Umweltzertifikat nach DIN EN 9001:9002/14001 bescheinigt.Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg

Königstrasse 94

89077 Ulm

Tel. 0731/936880

Fax 0731/9368820

Email: liv-Ulm@t-online.de

Internet: www.schornsteinfeger.de

Redaktion:

Achim Heckel
Warum kommt nach dem Heizungsmonteur der Schornsteinfeger?

Um eine größtmögliche Sicherheit für den Heizungsbetreiber zu gewährleisten, dürfen Wartung und Kontrolle nicht in einer Hand liegen. Die Gesetzgebung sieht eine Abgasmessung durch eine neutrale Institution vor, die nicht, wie private Firmen, unter Verkaufszwang steht. Bei der Wartung der Heizung durch einen Monteur wird im Wesentlichen die Mängelfreiheit der Werkleistung bescheinigt. Der Schornsteinfeger überprüft, ob die staatlich festgelegten Normwerte eingehalten werden. Sind diese überschritten, kann dies zu unmittelbaren Gefahren für die Hausbewohner und Umwelt führen.

Warum kann ich mir meinen Schornsteinfeger nicht selber aussuchen?

Das Schornsteinfegerhandwerk gilt in Deutschland per Gesetz als unabhängige Instanz zur Überprüfung der Brand- und Umweltschutzauflagen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Interessen privater Anbieter (beispielsweise Hersteller von Feuerungsanlagen oder Schornsteinen) keinen Vorrang vor der allgemeinen Sicherheit haben.

In Deutschland gibt es 7.948 Kehrbezirke, die jeweils von einem Bezirksschornsteinfegermeister betreut werden. Mit einem Minimum an Kosten ist so eine flächendeckende und neutrale Kontrolle möglich. Die Gebiete und die Anzahl der dazugehörigen Haushalte sind festgelegt und die regelmäßige Betreuung damit sichergestellt.

Kann ich anstelle des Schornsteinfegers private Firmen beauftragen?

Diese Möglichkeit besteht nicht, da der Gesetzgeber ausdrücklich mit dem Schornsteinfegerhandwerk nur eine unabhängige Institution zur staatlich anerkannten Prüfung zugelassen hat. Da der Schornsteinfeger keine weiteren wirtschaftlichen Interessen hat (er muss nichts verkaufen), ist die vom Gesetzgeber gewünschte Unabhängigkeit sichergestellt.

Warum muss ich den Schornstein fegen lassen, auch wenn aufgrund einer modernen Heizungsanlage keine Verrußung besteht?

Früher wurde tatsächlich der Schornstein nur zum Zweck der Rußentfernung gefegt. Bei den modernen Feuerstätten, die kaum noch Ruß produzieren, wird durch das Kehren gleichzeitig die Freiheit des Schornsteinquerschnitts geprüft. Bereits geringe Abweichungen vom Soll-Zustand des Schornsteins können zu gefährlichen Funktionsstörungen der Feuerstätte und damit zur Gefahr für die Hausbewohner, im schlimmsten Falle einer Kohlenmonoxid-Vergiftung, führen.

Muss die Heizungsmessung des Schornsteinfegers bezahlt werden?

Immer wieder wird von Hausbesitzern die Meinung vertreten, die Messung an der Heizungsanlage müsse erst bezahlt werden, wenn ein Mangel festgestellt wird. Die jährliche Messung an der Heizung erfolgt nach der Bundesimmissionsschutzverordnung. In ihr ist festgelegt, dass jede Heizungsanlage einmal jährlich vom Schornsteinfeger auf die zulässigen Grenzwerte zu überprüfen ist. Grundlage ist das Schornsteinfegergesetz, das die Gebühren in Verbindung mit den in den einzelnen Bundesländern geltenden Gebührenordnungen regelt.

Wer setzt die Preise für die Gebühren fest?

Die Gebühren werden von den zuständigen Ministerien der Länder festgesetzt. Zuvor werden diverse Verbände, wie z. B. der Haus- und Grundbesitzerverein, der Siedlerbund, der Mieterbund, der Verband der Wohnungswirtschaft, der Verband der Wohnungsbaugesellschaften sowie der Landesinnungsverband und Gesellenverband für das Schornsteinfegerhandwerk, befragt.

Kann ich einen Termin kostenfrei ändern lassen?

Der Schornsteinfeger kündigt seinen Besuch, sowohl zum Fegen als auch zur Überprüfung der Heizungsanlage, in der Regel rechtzeitig vorher an. Ist es dem Hausbesitzer oder Wohnungsinhaber einmal nicht möglich, zu diesem Termin zu Hause zu sein, kann er selbstverständlich einen neuen Termin mit seinem Schornsteinfeger vereinbaren. Erfolgt die Absage jedoch erst am Tag des Fegetermins, muss der Schornsteinfeger seinen festgelegten Tourenplan ändern. Unter diesen Umständen kann er die Kosten an den Bürger weitergeben.

Könnten Konkurrenz und freie

Marktwirtschaft die Kosten senken?

In einigen europäischen Ländern, wie beispielsweise in Finnland und der Schweiz, ist seit einiger Zeit die freie Wahl des Schornsteinfegers möglich. Dadurch ist eine rationelle Arbeitsweise nicht mehr gegeben. In Deutschland arbeitet der Schornsteinfeger Straße für Straße ab. Er hat deswegen nur kurze Anfahrtszeiten und kann seine Tour entsprechend planen. Bedingt durch die längeren Anfahrtszeiten und die erschwerte Tourenplanung ist für die Bürger in der Schweiz das Kehren der Schornsteinfeger um bis zu 20 % teurer geworden. Eine ähnliche Beobachtung machte man auch in Finnland.

Lassen sich das deutsche Schornsteinfegerrecht und das EU-Recht miteinander vereinbaren?

Das Schornsteinfegerrecht und die Niederlassungsfreiheit der EU widersprechen sich nicht. Jeder Schornsteinfeger aus einem EU-Land kann sich, sofern er die gleichen Qualifikationen vorweisen kann wie ein inländischer Schornsteinfeger, als Bezirksschornsteinfegermeister bewerben. Da die Gebühren vom Gesetzgeber festgelegt werden und nicht vom jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister, wird auch das Wettbewerbsrecht nicht verletzt. Die EU stellte darüber hinaus fest, dass die Gebühren in Deutschland, im Vergleich zur EU, unterdurchschnittlich sind.


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