Beckstein: "Rote Karte für häusliche Gewalttäter hat sich bewährt"
Bei 10.230 Polizeieinsätzen im letzten Jahr 1.881 Platzverweise ausgesprochen
Die bayerische Polizei wurde im vergangenen Jahr in 10.230 Fällen der häuslichen Gewalt zu Hilfe gerufen. Dabei hat sie in 1.881 Fällen einen Platzverweis und in 1.467 Fällen ein Kontaktverbot ausgesprochen. 1.013 der Platzverweise erstreckten sich auf bis zu 24 Stunden, 329 auf bis zu 5 Tage und 539 auf mehr als 6 Tage. "Damit hat sich die Rote Karte gegen Gewalttäter im häuslichen Bereich bewährt. Mit dem Platzverweis setzen wir ein klares Signal, dass der Täter und nicht das Opfer die Wohnung verlassen muss. Durch Platzverweise gegen den Täter erhalten die betroffenen Frauen zudem Zeit, sich über ihre Situation und die weiteren Möglichkeiten auch unter Berücksichtigung des Gewaltschutzgesetzes - klar zu werden", betont Innenminister Dr. Günther Beckstein.
Wie Beckstein weiter ausführt, hat die Polizei im vergangenen Jahr in insgesamt 9.459 Fällen eine Anzeige erstattet. In 6.580 (46,8 %) Fällen handelte es sich um Körperverletzungen, in 1.129 Fällen sogar um gefährliche Körperverletzungen (8%) sowie in 2.349 Fällen um Bedrohungen (16,7 %) und in 1.784 Fällen um Beleidigungen (12,7%). In 3.525 Fällen der Häuslichen Gewalt waren Kinder in der Wohnung anwesend. Bei den Opfern handelte es sich zu ca. 86 % um Frauen, bei den Tätern zu ca. 86 % um Männer. In 38 % der Fälle war der Täter bei der Gewaltanwendung alkoholisiert. Rund 75 % der Opfer waren im Alter von 25 bis 50 Jahren. Bei 59 % der polizeilichen Anzeigen war das Opfer verletzt.
Beckstein: "Polizeieinsätze zur Häuslichen Gewalt gehörten auch in der Vergangenheit schon immer zum Alltag der Polizei. Neu ist, dass das Anfang 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz weitergehende Schutzmöglichkeiten durch die Zivil- und Familiengerichte eröffnet hat. Damit können die polizeilichen Maßnahmen durch gerichtliche Schutzanordnungen wie Kontaktverbote oder Näherungsverbote flankiert werden. Außerdem enthält das Gewaltschutzgesetz auch die Möglichkeit gerichtlicher Schutzanordnungen und gegebenenfalls Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr in Fällen von sog. "Stalking", also etwa Telefonterror oder Nachstellungen. Des Weiteren ist die Zuweisung einer Wohnung nicht mehr auf eine Ehewohnung beschränkt, sondern gilt für alle auf Dauer angelegten häuslichen Gemeinschaften, auch für gleichgeschlechtliche.
Innenministerium und Polizei haben sich laut Beckstein in Bayern frühzeitig und intensiv mit der Bekämpfung der Häuslichen Gewalt befasst. So ist mit Wirkung vom 1. Januar 2002 eine Rahmenvorgabe zur polizeilichen Bekämpfung der Häuslichen Gewalt in Kraft gesetzt worden, die vom Bayerischen Landeskriminalamt im Auftrag des Innenministeriums zusammen mit den Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder der Polizeipräsidien erarbeitet wurde. Diese Handlungsanleitung für die bayerischen Polizeibeamten enthält begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Anfang 2002 in Kraft getretenen Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen. Das umfassende Handlungskonzept der bayerischen Polizei zur Bekämpfung der Häuslichen Gewalt umfasst alle Fälle von physischer und psychischer Gewalt innerhalb von ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie die Gewalt, die in Trennungssituationen entsteht. Sie verfolgt das Ziel, Maßnahmen zur Verhinderung und zur Verfolgung Häuslicher Gewalt insbesondere zu Nötigungs-, Bedrohungs- und Körperverletzungsdelikte zu intensivieren und den Schutz der Opfer zu verbessern.
Um potentielle Opfer derartiger Übergriffe über ihre Rechte sowie den Ablauf des polizeilichen und gerichtlichen Verfahrens aufzuklären, hat das Innenministerium am 16. April 2002 im Bayerischen Landtag eine 34-seitige Broschüre "Häusliche Gewalt - Informationen über das polizeiliche Einschreiten" vorgestellt, in der auch die Erreichbarkeiten der Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder angegeben sind. Die Broschüre richtet sich darüber hinaus an alle mit der Thematik befassten Institutionen und Behörden. Sie kann im Internet unter der Adresse http://www.polizei.bayern.de jederzeit abgerufen werden.
Die bayerischen Polizeipräsidien haben für die Bekämpfung dieses Deliktsbereiches insgesamt 273 speziell geschulte "Schwerpunktssachbearbeiter Häusliche Gewalt" eingesetzt. Diese stehen den Opfern beratend zur Verfügung und halten Kontakt zu allen relevanten Behörden und Institutionen, wie zum Beispiel Jugendämtern. Durch die zentrale Sachbearbeitung wird die Vernetzung und der Kontakt zu diesen Behörden und Institutionen optimiert und so die Zusammenarbeit gefördert. Längerfristige Maßnahmen der Krisenintervention können nur durch die Jugendämter sowie die Zivil- und Strafgerichte getroffen werden, eine gezielte Betreuung und Unterstützung der Opfer muss durch die örtlichen Opferhilfeeinrichtungen erfolgen. Die Polizei leistet akute Krisenintervention und vermittelt die Opfer an die entsprechenden Stellen weiter.
Weitere Informationen und Hilfen zur Häuslichen Gewalt können im Internet unter http://www.gewaltschutzgesetz.bayern.de abgerufen werden.
Anlage
1. Die Bayerische Polizei wurde im Jahr 2002 in 10230 Fällen der Häuslichen Gewalt zur Hilfe gerufen. Die Verteilung nach Regierungsbezirken gliedert sich wie folgt:
Regierungsbezirk
1
Oberbayern
Niederbayern
Oberpfalz
Oberfranken
Mittelfranken
Unterfranken
Schwaben
Gesamt
Anzahl
13
2750
921
808
1340
2231
1205
962
10230
1 keinem Regierungsbezirk zuordenbar
2. Von der Polizei wurden in Zusammenhang mit der Häuslichen Gewalt im Jahr 2002 insgesamt 1881 Platzverweise ausgesprochen, die sich wie folgt aufgliedern:
Regierungsbezirk
Oberbayern
Niederbayern
Oberpfalz
Oberfranken
Mittelfranken
Unterfranken
Schwaben
Gesamt
Platzverweis bis
24 Stunden
320
110
74
109
218
88
94
1013
Platzverweis
bis 5 Tage
116
50
33
8
56
39
27
329
Platzverweis mit mehr als
6 Tagen
134
34
31
16
229
60
35
539
Gesamt
570
194
138
134
503
186
156
1881