Beckstein zu Strucks verteidigungspolitischen Richtlinien: "Bloße Richtlinien reichen nicht für einen Einsatz der Streitkräfte im Innern"
"Wer A sagt, muss auch B sagen. Wer also, wie jetzt offenbar auch Bundesverteidigungsminister Peter Struck, die Bundeswehr richtiger Weise zum Schutz der Bevölkerung und lebenswichtiger Infrastruktur in Deutschland vor terroristischen oder asymetrischen Bedrohungen bereithalten will, muss für auch eine sichere Rechtsgrundlage im Grundgesetz eintreten", fordert Innenminister Dr. Günther Beckstein. Nötig ist also die Änderung des Grundgesetzes, die es erlaubt, in besonderen Gefährdungslagen die Bundeswehr im Inneren einzusetzen, wenn ihre spezifischen Fähigkeiten benötigt werden. Der Schutz, den deutsche Soldaten im Ausland im zivilen Bereich gewähren, muss in solchen Fällen auch im Inland möglich werden.
Die Streitkräfte sollen nach dem inzwischen öffentlich bekannt gewordenen Entwurf für die verteidigungspolitischen Richtlinien den Schutz ziviler Objekte vom Atomkraftwerk bis zur Wasserversorgung übernehmen können, wenn die Polizei von Bund und Ländern mit ihren Kräften aufgrund der besonderen Gefahrensituation, wie sie insbesondere durch terroristische Bedrohungen entstehen können, dazu nicht mehr in der Lage ist. Beckstein: "Das darin enthaltene Signal ist richtig und wichtig. Ein solcher Schutz kann sich aber im Ernstfall nicht auf technische Hilfen beschränken, wie sie nach allgemeinen Amtshilfegrundsätzen zulässig sind. Er setzt auch Eingriffsbefugnisse voraus. Wer zivile Einrichtungen wirksam schützen will, benötigt weitergehende Befugnisse wie etwa das Recht zur Personalienfeststellung. Solche Einsätze der Bundeswehr im Innern sind aber nur dann zulässig, soweit sie im Grundgesetz ausdrücklich zugelassen sind. Richtlinien über die Aufgaben der Bundeswehr reichen hierfür nicht. Eine sichere Rechtsgrundlage muss darüber hinaus auch für die Abwehr von Gefahren aus der Luft geschaffen werden. Auch hier schafft die notwendige Rechtssicherheit erst eine Änderung des Grundgesetzes."