In Bayern fahren Autofahrer immer häufiger im Kreis
Regensburger: "Erfahrungen mit Kreisverkehrsplätzen positiv"
In Bayern gibt es derzeit 366 Kreisverkehrsplätze an Bundes- und Staatsstraßen. Davon wurden allein in den letzten 5 Jahren 253 für insgesamt 58 Millionen Euro neu gebaut, weitere 93 sind geplant oder befinden sich im Bau. Laut Innenstaatssekretär Hermann Regensburger sind die Erfahrungen der bayerischen Straßenbauverwaltung mit diesen Verkehrszirkeln durchweg positiv, denn sie bieten in vielen Fällen Vorteile gegenüber normalen Kreuzungen: "Ein Kreisverkehr reduziert die Geschwindigkeit der kreuzenden Verkehrsströme und erhöht so die Verkehrssicherheit. Solche Knotenpunkte verbessern außerdem den Verkehrsablauf und reduzieren den Schadstoffausstoß, weil dort unnötige Wartezeiten wie etwa an Ampeln entfallen. Auch haben sie sich zur Dämpfung der Geschwindigkeit am Ortsrand oder innerorts bewährt". Regionale Zahlen zu Kreisverkehrsplätzen finden sich im Internet unter: http://www.stmi.bayern.de/doc/zusammenstellung_kreis.pdf
Nach den aktuellen Erhebungen wurden überwiegend "kleine Kreisverkehrsplätze" mit einem Außendurchmesser angelegt, der kleiner als 50 Meter ist. Für diese ist, so Regensburger, der Flächenbedarf nicht größer als für herkömmliche Kreuzungen mit Links- und Rechtsabbiegespuren. Bei nicht zu hohen Verkehrsbelastungen, also bis zu 25.000 in den Knotenpunkt einfahrende Kraftfahrzeuge pro Tag, sind sie meist auch eine wirtschaftliche Alternative zu Kreuzungen mit Ampelbetrieb oder solchen mit teuren Brücken. Regensburger stellt fest, dass nicht in jedem Fall ein Kreisverkehr die geeignete Knotenpunktsform ist: "Auf der freien Strecke von Bundesstraßen mit schnellem und weiträumigem Verkehr kommt das in aller Regel nicht in Frage. Das würde der Streckencharakteristik widersprechen und dadurch eher Unfälle produzieren. Ebenso scheidet ein solcher Zirkel an sehr stark belasteten Knotenpunkten aus, die die Leistungsfähigkeit kleiner Kreisverkehrsplätze schnell überfordern würden. Ob der Bau eines solchen Platzes letztlich in Frage kommt, haben die zuständigen Behörden vor Ort, insbesondere das zuständige Straßenbauamt, die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde zu entscheiden". Regensburger stellt außerdem klar, dass gerade in Zeiten knapper öffentlicher Kassen der Umbau vorhandener, leistungsfähiger Kreuzungen zu Kreisverkehrsplätzen aus rein ortsgestalterischen Gründen nicht in Betracht kommt.