Beckstein zur bundesweiten Kriminalstatistik:
"Bund muss Gesetz gegen Jugend- und Gewaltkriminalität verbessern"
"Der Anteil der tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen ist deutlich höher als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Die vergangenes Jahr bundesweit zurückgegangene Kinder- und Jugendkriminalität bleibt schon deshalb ein sehr ernstes Thema. Gegen diese unternimmt der Bund deutlich zu wenig: Der von Bayern längst geforderte Warnschussarrest hätte eine klar abschreckende Wirkung. Außerdem brauchen Jugendrichter endlich die Möglichkeit, neuartige Meldepflichten oder Fahrverbote als eigenständige Sanktion verhängen zu können. Sorgen macht mir auch der bundesweite Anstieg der Gewaltkriminalität. Nötig ist hier bundesweit die konsequente Erfassung der DNA-Profile solcher Täter. Überhaupt sollte der genetische Fingerabdruck kriminalistischer Standard bei der Bekämpfung von Straftaten werden", kommentiert Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein die am 21. Mai 2003 von Bundesinnenminister Schily vorgestellte bundesweite Kriminalstatistik.
Bayern fordert bereits seit längerer Zeit, Heranwachsende, also Täter im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Personen, die volljährig und damit voll geschäftsfähig sind, nach Jugendstrafrecht zu behandeln, ist ein Widerspruch, der aufgehoben werden muss. In begründeten Einzelfällen soll zwar das Jugendstrafrecht anwendbar sein, jedoch sollte dann die Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre angehoben werden. Einen weiteren Schwerpunkt sieht Bayern in der Einführung eines sogenannten "Warnschussarrestes. Sofern ein jugendlicher Täter zu einer auf Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe verurteilt wird, soll die Möglichkeit eines zusätzlichen Jugendarrestes bestehen. Wir erhoffen uns dadurch eine klare abschreckende Wirkung, die dem Täter verdeutlicht, welche Konsequenzen er bei einer erneuten Straffälligkeit zu erwarten hat, erklärt Beckstein. Auch mit der Einführung einer Meldepflicht als jugendrichterliche Weisung, z.B. um den Besuch bestimmter Veranstaltungen zu verhindern bzw. mit einer Verankerung des Fahrverbotes als eigenständige Sanktion im Jugendstrafrecht will Bayern Jugendkriminalität bekämpfen. Diese Maßnahmen seien keine Willkür, sondern echte Strafen, so der Minister. Damit wäre der Täter in seiner Freizeit eingeschränkt, während Bewährungsstrafen ihm keine spürbaren Nachteile bringen. Der Lern- und Resozialisierungseffekt beim Täter wäre so wesentlich höher.
Die Gewaltkriminalität ist erneut bundesweit um 4,8 % angestiegen. Dazu zählen beispielsweise gefährliche und schwere Körperverletzungen, Raubdelikte, Vergewaltigungen und Morde. Beckstein fordert deshalb bundesweit eine konsequente Erfassung der DNA-Profile solcher Täter. Derzeit werden etwa ein Fünftel der beim Bundeskriminalamt gespeicherten DNA-Datensätze von Bayern übersandt, wobei der Anteil der registrierten Straftaten in Bayern wesentlich geringer ist. Der Erfolg der DNA-Analyse-Datei hängt aber entscheidend davon ab, dass sich alle Länder möglichst intensiv am Aufbau der Datenbank beteiligen. Beckstein wiederholt zudem seine Forderung, die DNA-Analysedatei deutlich auszuweiten, da damit das Entdeckungsrisiko für Täter und zugleich die abschreckende Wirkung steigt. Nach einer Studie aus der Schweiz haben Vergewaltiger und andere Gewalttäter zu 80 % auch andere Delikte zugegeben. "Das legt nahe, darüber nachzudenken, die Anwendung der DNA-Analyse auch auf andere Delikte auszuweiten. Letztlich muss die DNA-Analyse wie die herkömmliche Abnahme des Fingerabdruck Standard bei allen Straftätern werden, von denen weitere Straftaten zu erwarten sind. Dies bewegt sich innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht dafür bestimmten Grenzen", begründet Beckstein seine Meinung.
Die Kriminalitätsbelastung sank 2002 in Bayern um 2,1 % auf 5.630 Straftaten pro 100.000 Einwohner, während sie bundesweit um 2 % auf 7.893 Straftaten je 100.000 Einwohner angestiegen ist. Zugleich gelang es in Bayern mit einer Aufklärungsquote von 63,8 % erneut, knapp zwei Drittel aller registrierten Straftaten aufzudecken. Im Bundesdurchschnitt waren es 52,6 %. Die polizeiliche Kriminalstatistik Bayerns ist im Internet abrufbar unter: www.stmi.bayern.de/infothek/kriminalstatistik2002/index.htm.