Beckstein zu Strucks verteidigungspolitischen Richtlinien:
"Bloße Richtlinien erlauben keinen Einsatz der Streitkräfte im Innern"
"Bundesverteidigungsminister Peter Struck will die Bundeswehr künftig auch zum Schutz der Bevölkerung und lebenswichtiger Infrastruktur in Deutschland vor terroristischen Bedrohungen im Inland bereithalten. Das ist ein richtiges Signal und als klare Absichtserklärung der Bundesregierung überfällig. Solche Einsätze bei Sicherheitskatastrophen brauchen aber eine klare Rechtsgrundlage. Dazu ist eine Änderung des Grundgesetzes nötig. Erst sie erlaubt es zweifelsfrei die Bundeswehr im Innern hoheitlich einzusetzen", fordert Innenminister Dr. Günther Beckstein. "Der Schutz, den deutsche Soldaten im Ausland im zivilen Bereich gewähren, muss in solchen Fällen auch im Inland möglich werden. Dazu gehört etwa, das weltweit anerkannte ABC-Abwehrpotential auch für den Anti-Terroreinsatz in Deutschland vorzusehen," unterstreicht Beckstein.
Die Streitkräfte sollen angesichts der gewachsenen Bedrohung Deutschlands durch Terror-Angriffe im Rahmen der geltenden Gesetze immer dann zur Verfügung stehen, wenn nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen. Beckstein: "Ein solches Signal ist richtig und wichtig. Ein solcher Schutz kann sich aber im Ernstfall nicht auf technische Hilfen beschränken, wie sie nach allgemeinen Amtshilfegrundsätzen zulässig sind. Er setzt auch Eingriffsbefugnisse voraus. Wer zivile Einrichtungen wirksam schützen will, benötigt weitergehende Befugnisse. Die Bundeswehr müsste dann nämlich etwa Personen und Sachen kontrollieren, Personalien feststellen, Betretungsverbote aussprechen und diese auch durchsetzen können. Solche Einsätze der Bundeswehr im Innern sind aber nur dann zulässig, soweit sie im Grundgesetz ausdrücklich zugelassen sind. Richtlinien über die Aufgaben der Bundeswehr reichen hierfür nicht. Eine sichere Rechtsgrundlage muss darüber hinaus auch für die Abwehr von Gefahren aus der Luft geschaffen werden. Auch hier herrscht derzeit Unklarheit; erst eine Änderung des Grundgesetzes schafft die notwendige Rechtssicherheit."