Regensburger bei Bedarfsplankonferenz Oberbayern Nord

Regensburger bei Bedarfsplankonferenz Oberbayern Nord
"Zweckbindung der LKW-Maut erster Schritt in die richtige Richtung"
"Der neue Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen stellt die Weichen für den weiteren Ausbau des Fernstraßennetzes. Doch sind in dem vorliegenden Entwurf viele Projekte nicht vorrangig enthalten, die aber keinen weiteren Aufschub zulassen", sagte Innenstaatssekretär Hermann Regensburger bei der Bedarfsplankonferenz für Oberbayern Nord am 26. Mai 2003 in Ingolstadt. Er stellte klar, dass nur bei Aufweitung des Projektvolumens weitere Vorhaben im nördlichen Oberbayern vorrangig eingestuft werden können. Regensburger: "Nach dem Beschluss des Bundesrates am 23. Mai 2003 sollen die Einnahmen aus der LKW-Maut nach Abzug der Kosten für das Erhebungssystem zweckgebunden für den weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, überwiegend der Fernstraßen eingesetzt werden. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, wenn nicht gleichzeitig die bisherigen Ansätze des Verkehrshaushaltes zurückgefahren werden." Er forderte den Bund zudem auf, die bayerische Quote am Vordringlichen Bedarf auf mindestens 17 % und die Planungsreserve des Vordringlichen Bedarfs auf mindestens 30 % zu erhöhen.
Für Regensburger ist die Einstufung des achtstreifigen Ausbaus der A 8 zwischen München und dem Inntal-Dreieck sowie der A 9 zwischen dem Kreuz Neufahrn und dem Dreieck Holledau in den Weiteren Bedarf mit den schon heute kritischen Verkehrssituationen nicht vereinbar. Der Bund will zudem das bisher schlüssige Konzept der durchgängig zweibahnigen Nord-Süd-Achse B 15 neu zwischen Regensburg und Rosenheim aufgeben. Regensburger: "Diese Strecke ist gerade zur Entlastung der A 99 und der A 9, aber auch zur besseren Erschließung Südostbayerns von entscheidender Bedeutung. Deshalb muss der südliche Abschnitt zwischen der A 94 und der A 8 bei Rosenheim zumindest im Weiteren Bedarf erhalten bleiben. Nicht hinnehmbar ist auch die nachrangige Einstufung dringender Umgehungsstraßen wie etwa für Weichenried im Zuge der B 300, für Taufkirchen a. d. Vils im Zuge der B 388 und für Eglharting-Kirchseeon im Zuge der B 304."

Bayern hatte zur Bedarfsplanfortschreibung insgesamt 450 Projekte mit Gesamtkosten von 14,1 Milliarden Euro angemeldet und bewegt sich damit völlig im Rahmen anderer großer Flächenländer. Der Entwurf des Bundes sieht im Vordringlichen Bedarf bayerische Projekte mit Kosten von 6,5 Milliarden Euro vor. Darin sind auch neue Projekte mit Kosten von 820 Millionen Euro erstmalig enthalten. Im Gegenzug hat der Bund aber im derzeit geltenden Bedarfsplan vorrangig eingestufte bayerische Projekte mit Gesamtkosten von 2,2 Milliarden Euro zurückgestuft. Für weite Teile Bayerns entpuppt sich der Bedarfsplanentwurf deshalb als Streichliste. "Bei der Verteilung der Projekte im neuen Bedarfsplan soll die Quote des Freistaates von derzeit 14 Prozent auf 13,66 Prozent zurückgehen. Der Rückgang bedeutet für uns ein Mindervolumen von 165 Millionen Euro, was immerhin 20 Kilometer neuer Autobahnen entspricht. Das ist nicht akzeptabel, da Bayern nach allen verkehrsrelevanten Strukturdaten beim Fernstraßenbau eine Quote von mindestens 17 Prozent erhalten müsste", so Regensburger. Er stellte klar, dass das im Entwurf für den Vordringlichen Bedarf angesetzte Kostenvolumen auch die Ausgaben der Jahre 2001 bis 2003 beinhalte. Bayern stehen damit effektiv ab 2004 nur 5,5 Milliarden Euro für vorrangig eingestufte Projekte zur Verfügung. Auch muss laut Regensburger die Planungsreserve im Vordringlichen Bedarf auf mindestens 30 % angehoben werden, um hier zusätzlichen Spielraum zu eröffnen und einen unbürokratischen Austausch von Projekten während der Laufzeit des Bedarfsplans zu gewährleisten.


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