Regensburger bei Bedarfsplankonferenz in Niederbayern: "Kurzsichtige Politik des Bundes lähmt wirtschaftliche Entwicklung der Re

Regensburger bei Bedarfsplankonferenz in Niederbayern: "Kurzsichtige Politik des Bundes lähmt wirtschaftliche Entwicklung der Region"
"Im Entwurf zum neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist der Bau der B 15 neu zwischen Landshut und der A 94 nahezu komplett erst nach dem Jahr 2015 vorgesehen. Der Abschnitt südlich der A 94 ist gar nicht mehr enthalten. Der Bund will sich offensichtlich von dem für ganz Ostbayern unverzichtbaren Fernstraßenprojekt klammheimlich verabschieden. Auch hat der Bund die A 94 östlich von Marktl bis Pocking in den Weiteren Bedarf zurückgestuft. Diese kurzsichtige Politik des Bundes lähmt die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Das ist für uns nicht hinnehmbar", sagte Innenstaatssekretär Hermann Regensburger bei der Bedarfsplankonferenz am 26. Mai 2003 in Landshut. Doch nur bei Aufweitung des Programmvolumens können weitere wichtige Vorhaben in Niederbayern vorrangig eingestuft werden. "Die vom Bundesrat am 23. Mai 2003 beschlossene Zweckbindung der LKW-Maut für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, überwiegend der Fernstraßen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch müssen diese Einnahmen zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen des Verkehrshaushaltes verwendet werden. Auch muss der Bund die Planungsreserve im Vordringlichen Bedarf auf mindestens 30 % und die bayerischen Quote am Vordringlichen Bedarf auf mindestens 17 % erhöhen", forderte Regensburger.
"Mit der B 15 neu soll eine gerade für die strukturschwächeren Räume in Niederbayern und dem östlichen Oberbayern besonders bedeutsame Entwicklungsachse geschaffen werden. Die A 94 ist für den südostbayerischen Raum wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch von existentieller Bedeutung. Aber auch im Hinblick auf die Osterweiterung der EU ist eine durchgehende A 94 dringend erforderlich", erläuterte Regensburger. Er betont, dass sich Bayern zudem für die vorrangige Einstufung dringend notwendiger Projekte wie etwa dem Ausbau der B 11 zwischen Deggendorf und Grafling und die Ortsumgehung Ruhmannsfelden im Zuge der B 11 einsetzen wird.

Bayern hatte zur Bedarfsplanfortschreibung insgesamt 450 Projekte mit Gesamtkosten von 14,1 Milliarden Euro angemeldet und bewegt sich damit völlig im Rahmen anderer großer Flächenländer. Der Entwurf des Bundes sieht im Vordringlichen Bedarf bayerische Projekte mit Kosten von 6,5 Milliarden Euro vor. Darin sind auch neue Projekte mit Kosten von 820 Millionen Euro erstmalig enthalten. Im Gegenzug hat der Bund aber im derzeit geltenden Bedarfsplan vorrangig eingestufte bayerische Projekte mit Gesamtkosten von 2,2 Milliarden Euro zurückgestuft. Für weite Teile Bayerns entpuppt sich der Bedarfsplanentwurf deshalb als Streichliste. "Bei der Verteilung der Projekte im neuen Bedarfsplan soll die Quote des Freistaates von derzeit 14 Prozent auf 13,66 Prozent zurückgehen. Der Rückgang bedeutet für uns ein Mindervolumen von 165 Millionen Euro, was immerhin 20 Kilometer neuer Autobahnen entspricht. Das ist nicht akzeptabel, da Bayern nach allen verkehrsrelevanten Strukturdaten beim Fernstraßenbau eine Quote von mindestens 17 Prozent erhalten müsste", so Regensburger. Er stellte klar, dass das im Entwurf für den Vordringlichen Bedarf angesetzte Kostenvolumen auch die Ausgaben der Jahre 2001 bis 2003 beinhalte. Bayern stehen damit effektiv ab 2004 nur 5,5 Milliarden Euro für vorrangig eingestufte Projekte zur Verfügung. Auch muss laut Regensburger die Planungsreserve im Vordringlichen Bedarf auf mindestens 30 % angehoben werden, um hier zusätzlichen Spielraum zu eröffnen und einen unbürokratischen Austausch von Projekten während der Laufzeit des Bedarfsplans zu gewährleisten.


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