Bayerisches Modellvorhaben "Lebendige Wohnquartiere für Jung und Alt"
Beckstein: "Präventionsprogramm soll sozial stabile Bewohnerstrukturen kleinerer Quartiere erhalten"
Eine Vernachlässigung des Wohnungsbestandes kann sich nachteilig auf die Struktur seiner Bewohner auswirken und soziale Spannungen verursachen. "Als Präventionsprogramm für noch intakte, kleinere Quartiere hat die Oberste Baubehörde nun das Modellvorhaben "Lebendige Wohnquartiere für Jung und Alt" ins Leben gerufen", teilt Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München mit. In das Programm sollen kleinere Wohnquartiere der 50er bis 70er Jahre aufgenommen werden, die aber bereits erkennbare Defizite im technischen Bereich bei Gebäuden und im Wohnumfeld aufweisen. Ziel des Förderprogramms ist es, die noch sozial stabilen Bewohnerstrukturen in solchen Quartieren durch vorsorgliche bauliche und gegebenenfalls belegungsrechtliche Maßnahmen zu erhalten und zu stärken", erläutert Beckstein. Das Programm ist zunächst bis zum Jahr 2007 und für etwa 7 Modellprojekte angelegt. Dafür sollen insgesamt 4 Millionen Euro aus Mitteln des Experimentellen Wohnungsbaus und des Bayerischen Modernisierungsprogramms bereit gestellt werden. Zielgruppe des Programms sind Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. Bewerbungen für die Aufnahme in das Programm sind bis 16. Juni 2003 an die Bewilligungsstellen der sozialen Wohnraumförderung zu richten. Weitere Informationen dazu sind im Internetangebot des Bayerischen Innenministeriums unter http://www.wohnen.bayern.de abrufbar.
Beckstein weiter: "In bereits gefährdeten Gebieten können insbesondere auch Wohnungsinhaber mit mittleren und höheren Einkommen zu einer ausgeglichenen Struktur beitragen und die Verhältnisse stabil halten. Dem trägt auch die soziale Wohnraumförderung in Bayern Rechnung." Bayern hat bei der Umsetzung der Wohnungsbaurechtsreform des Bundes in Landesrecht im vergangenen Jahr besonders dem Interesse an sozial stabilen Bewohnerstrukturen Rechnung getragen. Kernpunkt dabei war die Festlegung der Einkommensgrenzen, die seit heuer für die soziale Wohnraumförderung gelten. Die durch Verordnung der Staatsregierung bestimmten Einkommensgrenzen legen den Kreis der Haushalte fest, die zum Bezug geförderter Sozialwohnungen berechtigt sind. Dabei ermöglicht Bayern auch künftig eine Überschreitung der vom Bund vorgesehenen niedrigen Einkommensgrenzen um bis zu 60 Prozent. Die größere Bandbreite an berechtigten Haushalten ermöglicht damit von vorneherein die Bildung von ausgewogeneren Bewohnerstrukturen. Daneben hat Bayern im vergangenen Jahr die Möglichkeit eröffnet, dass die zuständigen Stellen ausnahmsweise von der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe ganz oder teilweise absehen können. Zusammen mit den erweiterten Möglichkeiten bei der Benennung Wohnungssuchender, bei Freistellung und Übertragung von Bindungen besteht ein vielfältiges Instrumentarium, das situationsbezogen zum Einsatz kommen kann.