Beckstein bei Bedarfsplankonferenz in Schwaben: "Bund muss A 8 auch von Augsburg bis München in privates Betreibermodell aufnehmen"
"Ich begrüße, dass im Entwurf zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen beim Ausbau der schwäbischen Autobahnen keine Wünsche offen blieben. Der Bund muss aber auch die Finanzierung der Projekte sicher stellen. Bei der A 8 ist dies nur möglich, wenn auch der Abschnitt von Augsburg bis München in das geplante private Betreibermodell aufgenommen wird. Die Planungen laufen dort auf Hochtouren und liegen voll im Zeitplan. Doch bei den Bundesstraßen sieht es nicht ganz so rosig aus. Dringend notwendige Ortsumfahrungen und Ausbauvorhaben will der Bund bis zum Jahr 2015 aufschieben. Das ist nicht hinnehmbar", sagte Innenminister Dr. Günther Beckstein bei der Bedarfsplankonferenz für Schwaben am 30. Mai 2003 in Augsburg. Doch nur bei Ausweitung des Programmvolumens können weitere wichtige Vorhaben in Schwaben vorrangig eingestuft werden. Als ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichnete Beckstein die vom Bundesrat am 23. Mai 2003 beschlossene Zweckbindung der LKW-Maut für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, überwiegend der Fernstraßen. Beckstein: "Doch müssen diese Einnahmen zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen des Verkehrshaushalts verwendet werden. Auch muss der Bund die Planungsreserve im Vordringlichen Bedarf auf mindestens 30 % und die bayerische Quote am Vordringlichen Bedarf auf mindestens 17 % erhöhen."
Im Bedarfsplanentwurf sind sowohl der Ausbau der hoch belasteten A 8 auf ganzer Länge zwischen München und Ulm als auch die Lückenschlüsse der A 7 und der A 96 erneut im Vordringlichen Bedarf enthalten. Dagegen soll sich bei dringenden Ortsumfahrungen wie etwa für Krumbach, Gessertshausen und Friedberg im Zuge der B 300 bis zum Jahr 2015 nichts bewegen. Gleiches gilt für die Nordumgehung von Kaufbeuren und der Ortsumfahrung von Marktoberdorf im Zuge der B 16 sowie für den Ausbau der B 19 bei Fischen.
Bayern hatte zur Bedarfsplanfortschreibung insgesamt 450 Projekte mit Gesamtkosten von 14,1 Milliarden Euro angemeldet und bewegt sich damit völlig im Rahmen anderer großer Flächenländer. Der Entwurf des Bundes sieht im Vordringlichen Bedarf bayerische Projekte mit Kosten von 6,5 Milliarden Euro vor. Darin sind auch neue Projekte mit Kosten von 820 Millionen Euro erstmalig enthalten. Im Gegenzug hat der Bund aber im derzeit geltenden Bedarfsplan vorrangig eingestufte bayerische Projekte mit Gesamtkosten von 2,2 Milliarden Euro zurückgestuft. Für weite Teile Bayerns entpuppt sich der Bedarfsplanentwurf deshalb als Streichliste. "Bei der Verteilung der Projekte im neuen Bedarfsplan soll die Quote des Freistaates von derzeit 14 Prozent auf 13,66 Prozent zurückgehen. Der Rückgang bedeutet für uns ein Mindervolumen von 165 Millionen Euro, was immerhin 20 Kilometer neuer Autobahnen entspricht. Das ist nicht akzeptabel, da Bayern nach allen verkehrsrelevanten Strukturdaten beim Fernstraßenbau eine Quote von mindestens 17 Prozent erhalten müsste", so Beckstein. Er stellte klar, dass das im Entwurf für den Vordringlichen Bedarf angesetzte Kostenvolumen auch die Ausgaben der Jahre 2001 bis 2003 beinhalte. Bayern stehen damit effektiv ab 2004 nur 5,5 Milliarden Euro für vorrangig eingestufte Projekte zur Verfügung. Auch muss laut Beckstein die Planungsreserve im Vordringlichen Bedarf auf mindestens 30 % angehoben werden, um hier zusätzlichen Spielraum zu eröffnen und einen unbürokratischen Austausch von Projekten während der Laufzeit des Bedarfsplans zu gewährleisten.