2.628 Schwerbehinderte bei Innerer Verwaltung des Freistaats
Beckstein: "Innenministerium unternimmt große Anstrengungen für Beschäftigung schwerbehinderter Menschen"
Laut Innenminister Dr. Günther Beckstein waren im Geschäftsbereich des Innenministeriums Ende 2002 insgesamt 2.628 Schwerbehinderte beschäftigt. Bei insgesamt in diesem Ressort zu berücksichtigenden 57.353 Arbeitsplätzen bedeutet dies einen Erfüllungsstand von 4,58 %. Nach dem Schwerbehindertengesetz sind zwar an 5 % der Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen. Allerdings ist im Polizeidienst, der mit 36.120 anzurechnenden Arbeitsplätzen den größten Personalanteil (über 60 %) stellt, der Einsatz Schwerbehinderter wegen der für die allermeisten Stellen erforderlichen besonderen gesundheitlichen Eignung ("Polizeidienstfähigkeit") kaum erfüllbar. "Gerade dort erfolgten aber in den letzten Jahren besondere Anstrengungen, indem etwa Planstellen nur für Schwerbehinderte außerhalb des polizeilichen Vollzugsdienstes reserviert oder geschaffen wurden. Seit 1997 stieg die Zahl der im Polizeidienst beschäftigten Schwerbehinderten um 450 auf derzeit insgesamt 1.214 an", freut sich Beckstein.
In der Staatlichen Inneren Verwaltung einschließlich Staatsbauverwaltung, jedoch ohne Polizei, waren zum Jahresende 2002 insgesamt 1.414 Schwerbehinderte beschäftigt. Bei 21.233 Arbeitsplätzen in diesem Bereich ergibt das einen Erfüllungsstand von 6,66 %; das sind 352 Schwerbehinderte mehr als der gesetzlichen Verpflichtung von 5 % entspricht. Besonders bemerkenswert ist, daß der "klassische" Bereich der Allgemeinen Inneren Verwaltung, also ohne Polizei und ohne Staatsbauverwaltung, bei 10.152 Arbeitsplätzen sogar einen Anteil an Schwerbehinderten von 7,80 % verzeichnen konnte.
Um auch bei der Polizei trotz des Erfordernisses der Polizeidienstfähigkeit möglichst viele Schwerbehinderte beschäftigen zu können, wurden seit 1997 insgesamt 209 Planstellen außerhalb des polizeilichen Vollzugsdienstes ausschließlich für Schwerbehinderte bereitgestellt und auch entsprechend besetzt. Darüber hinaus bemüht sich die Polizei im Bereich des Vollzugsdienstes, Beamte weiter zu beschäftigen, die während ihres Berufslebens schwerbehindert werden. Hier bietet der Innendienst gewisse Beschäftigungsmöglichkeiten, bei denen ihre Außendiensterfahrung etwa im Rahmen der Einsatzplanung erhalten bleiben.