Regensburger: "123 neue Stiftungen in Bayern genehmigt"
"Der Trend zur Gründung gemeinnütziger Stiftungen und zur Übernahme bürgerschaftlicher Mitverantwortung scheint ungebrochen, auch wenn sich eine gewisse Stabilisierung auf hohem Niveau abzeichnet: Im Jahr 2002 wurden in Bayern von den Regierungen insgesamt 123 rechtsfähige und gemeinnützige Stiftungen genehmigt, davon nahezu die Hälfte in Oberbayern", teilte Innenstaatssekretär Hermann Regensburger am 2. Juli 2003 in München mit. Insgesamt gab es in Bayern 2002 rund 2.150 Stiftungen, die öffentliche Zwecke verfolgen, und zusätzlich etwa 80 Familienstiftungen. Hinzukommen zahlreiche kirchliche Stiftungen. Allein 2002 wurden zusätzlich 20 kirchliche Stiftungen genehmigt. Die meisten der in Bayern registrierten Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke.
Deutschlandweit war trotz des anhaltenden Trends zu Neugründung bei diesen im letzten Jahr ein leichter Rückgang registrierbar. "Dies ist wohl nicht nur auf die schlechte Wirtschaftslage und die Situation auf den Kapitalmärkten zurückzuführen. Nach Meinung von Experten wie etwa dem Bundesverband der Deutschen Stiftungen hat dazu auch die unklare Steuerpolitik der Bundesregierung und die dadurch ausgelöste Verunsicherung potentieller Stifter beigetragen", bedauert Regensburger.
Wer in Bayern eine gemeinnützige Stiftung errichten will, kann sich bei den Regierungen in allen Fragen des Stiftungsrechts kompetent und kostenlos beraten lassen. Steuerliche Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Finanzämter. Ausführliche Informationen enthält ein Merkblatt nebst anhängendem Muster für ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung, das bei den Regierungen bezogen werden kann. Merkblatt und Muster sind darüber hinaus auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern abrufbar unter http://www.stmi.bayern.de/infothek/pdf/errichtung_stiftung.pdf