Regensburger: "Abbau der Grenzkontrollen zu Tschechien frühestens ab 2007 realistisch"

Regensburger: "Abbau der Grenzkontrollen zu Tschechien frühestens ab 2007 realistisch"
Der Beitritt Tschechiens und anderer Kandidatenstaaten zur Europäischen Union voraussichtlich zum 1. Mai 2004 bedeutet nicht den gleichzeitigen oder gar automatischen Wegfall der Grenzkontrollen zu diesen Staaten. Denn bevor die systematischen Grenzkontrollen endgültig entfallen können, muss zunächst in einem separaten Evaluierungsverfahren die vollständige Erfüllung der "Schengen-Standards" durch die Beitrittsstaaten festgestellt werden. "Im Klartext heißt das: Der vollständige Abbau von systematischen Grenzkontrollen erfolgt erst, wenn vor Ort verbindlich durch eine Expertenkommission der EU-Mitgliedstaaten überprüft und durch einstimmigen Beschluss des Rates der Justiz- und Innenminister der EU festgestellt ist, dass der Beitrittskandidat alle geforderten Standards erfüllt und auch auf Dauer halten kann. Das betrifft die Sicherung seiner Außengrenzen, die Erteilung von Aufenthaltstiteln, den Betrieb des Schengener Informationssystems und die grenzüberschreitende Polizeikooperation. Aus bayerischer Sicht bedeutet das, dass beispielsweise der Abbau der Grenzkontrollen zur tschechischen Republik erst in mehreren Jahren kommen wird. Realistisch erscheint ein Zeitpunkt zwischen 2007 und 2011", betonte Innenstaatssekretär Hermann Regensburger anlässlich einer Podiumsdiskussion der Hanns-Seidel-Stiftung am 28. Juli 2003 in Ingolstadt.
"Zwar haben die Beitrittskandidaten in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Anstrengungen unternommen und deutliche Fortschritte bei der Anpassung an europäische Standards erreicht. Es bedarf aber noch erheblicher materieller und personeller Verbesserungen bei nahezu allen Beitrittsländern", so Regensburger. Bayern unterstützt die Staaten Mittel- und Osteuropas bereits seit vielen Jahren intensiv in ihren Bemühungen, westeuropäische Sicherheitsstandards zu erreichen. Regensburger: "So haben wir gerade mit den Nachbarländern im Osten eine Reihe von "Gemeinsamen Erklärungen zur Zusammenarbeit der Polizeien auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit" abgegeben". Als Beispiele nannte der Staatssekretär entsprechende Erklärungen mit Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Slowenien, Kroatien und Bulgarien. "Bayern legt größten Wert darauf, im Rahmen des geltenden Rechts den Informationsaustausch auf allen Ebenen und Themengebieten ständig zu verstärken, gemeinsame Fortbildungs- und sonstige Maßnahmen durchzuführen und gemeinsam zukunftsweisende Bekämpfungs- und Präventionskonzepte zu entwickeln", so der Staatssekretär.

Weiterhin beraten bayerische "Grenzer" seit einiger Zeit ihre tschechischen Kollegen. Ziel ist es, die Qualität der Grenzkontrollen in der Tschechischen Republik bestmöglich zu gewährleisten. "Einen guten Informationsaustausch erreichen wir auch durch den Einsatz eines tschechischen Verbindungsbeamten bei der Grenzpolizeiinspektion Furth im Wald. Er bildet das Bindeglied zur Polizei in unserem Nachbarland", so Regensburger. Parallel zu diesen wichtigen unmittelbaren Kontakten hat Bayern schon frühzeitig darauf hingewirkt, dass die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine effektive grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit geschaffen und weiterentwickelt werden. Regensburger nannte insbesondere den auf maßgebliches Betreiben Bayerns zu Stande gekommenen und im August 2002 in Kraft getretenen Staatsvertrag zwischen Tschechien und Deutschland über die Zusammenarbeit der Polizei- und Grenzschutzbehörden.