Regensburger: Führungsstruktur des Katastrophenschutzes hat sich bei Hagelsturm der vergangenen Woche erneut bewährt

Regensburger: Führungsstruktur des Katastrophenschutzes hat sich bei Hagelsturm der vergangenen Woche erneut bewährt
Miller: Notstandsbeihilfe für hagelgeschädigte Bauern
Laut Innenstaatssekretär Hermann Regensburger hat sich die Führungsstruktur des Katastrophenschutzes beim Hagelsturm am 18. August 2003 erneut bewährt. Bereits um 14.50 Uhr hatte die Regionalzentrale München des Deutschen Wetterdienstes eine Unwetterwarnung vor schwerem Gewitter mit Orkanböen, Hagel und heftigem Starkregen für den betroffenen Bereich des Regierungsbezirkes Oberbayern herausgegeben und dabei auch vor Hagel mit Korngrößen um 2 cm und Starkregen mit 30 l/qm und einzelnen Böen von bis zu 110 km/h aus Westen gewarnt. Parallel dazu folgte eine amtliche Gefahrendurchsage im Rundfunk. Um künftig Gemeinden noch besser in das Unwetterwarnsystem des Deutschen Wetterdienstes und in die Planungen für den Katastrophenschutz einbinden zu können, erarbeitet das Innenministerium derzeit mit dem Bayerischen Gemeindetag eine neue Konzeption. Die vom Hagelsturm geschädigten oberbayerischen Bauern können eine Entschädigung aus dem Notstandsbeihilfeprogramm des Landwirtschaftsministeriums erhalten. Das hat Landwirtschaftsminister Josef Miller entschieden. Die Hilfen können laut Miller solche Betriebe erhalten, die infolge der Hagel- oder Sturmschäden in ihrer Existenz bedroht sind. Geprüft und festgesetzt wird die Beihilfe unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögenslage durch die örtlich zuständigen Landwirtschaftsämter. Versicherungsübliche Schäden wie Hagelschäden in der Flur oder Schäden an Glashäusern im Gartenbau sind nicht beihilfefähig. Bei größeren Gebäudeschäden, die hohe Wiederherstellungskosten verursachen bzw. einen Neubau erforderlich machen, kann nach Auskunft des Ministers zudem eine Zinsverbilligung im Rahmen des Bayerischen Agrarkreditprogramms gewährt werden.
Wie Miller weiter mitteilte, sind die Direktzahlungen für Mähdruschfrüchte und Silomais durch den Hagelsturm wegen „höherer Gewalt“ nicht gefährdet. Bei Nachwachsenden Rohstoffen auf stillgelegten Flächen müssen allerdings Mindererträge durch Schätzgutachten von Sachverständigen nachgewiesen werden. Nicht mehr verwertbarer Aufwuchs auf Grünland und Ackerflächen kann im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms ohne Prämienverlust anderweitig verwertet bzw. entsorgt werden. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller das zuständige Landwirtschaftsamt binnen zehn Arbeitstagen schriftlich informiert.

Allein das Landratsamt Rosenheim schätzt die Schäden des Hagelsturms vom 18. August 2003 an Vermögen der Land- und Forstwirtschaft auf fast 2,8 Millionen Euro, die Gesamtschäden im Landkreis sogar auf über 23,5 Millionen Euro. Im Landkreis Miesbach wird ein Gesamtschaden von rund 400.000 Euro geschätzt. Im Privatwald liegt der Schadholzanfall nach ersten Schätzungen bei 10 000 Festmetern. Verwertbar ist wegen der Bruchschäden nur ein Teil davon. Das schwere Unwetter hatte dort am Nachmittag des 18. Augustes 2003 mit orkanartigen Böen, sintflutartigem Regen und Tennisball großen Hagelkörnern gewütet. Allein im Landkreis Rosenheim waren 54 Feuerwehren mit 410 Dienstleistenden sowie ein Ortsverband des THW und auch das BRK im Einsatz, so Regensburger.

Das Unwetter zog vom Irschenberg kommend in nordöstlicher Richtung über die Marktgemeinde Bruckmühl, die Gemeinden Tuntenhausen, Rott am Inn, Eiselfing und Griesstätt sowie den Ortsteil Mietraching der Stadt Bad Aibling. Dabei verwüstete es Jugendzeltlager, überflutete zahlreiche Keller und verursachte Schäden an zahlreichen privaten und gewerblichen Objekten, u. a. am Schloss Maxlrain und der Wallfahrtskirche Weihenlinden. In den Landkreisen Miesbach, Altötting, Berchtesgadener Land, Ebersberg, Mühldorf a. Inn, Traunstein, Rottal-Inn und der Stadt Rosenheim kam es ebenfalls zu erheblichen Sturmschäden: Neben überfluteten Kellern stürzten zahlreiche Bäume um. Auf der Bahnlinie Miesbach-Holzkirchen entstand wegen der Kollision eines Zuges der Bayerischen Oberlandbahn mit einem umgestürzten Baum erheblicher Sachschaden.


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