Beckstein ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden von ihrem Wahlrecht Gebra

Beckstein ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen
Am Sonntag, den 21. September 2003 werden die Abgeordneten des 15. Bayerischen Landtags sowie gleichzeitig die Mitglieder der sieben bayerischen Bezirkstage jeweils auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Außerdem entscheiden die Stimmberechtigten in zwei Volksentscheiden über Änderungen der Bayerischen Verfassung, die der Landtag beschlossen hat. Stimmberechtigt sind rund 9,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger; bei der letzten Landtagswahl 1998 waren es noch rund 8,85 Millionen. Die Wahlbeteiligung bei den letzten drei Landtagswahlen ist vom bisherigen Tiefststand 1990 (65,9 %) auf 69,8 % bei der Landtagswahl 1998 gestiegen. Zwischen 1946 und 1986 wurde stets eine Wahlbeteiligung von über 70 %, teilweise sogar von über 80 % erreicht. Innenminister Dr. Günther Beckstein bittet alle Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Landtagswahl

1. Aufgaben des Landtags

Der Bayerische Landtag ist die Volksvertretung und das gesetzgebende Organ des Freistaats Bayern. Er beschließt über die von der Staatsregierung, aus der Mitte des Landtags oder dem Volk eingebrachten Gesetzesvorlagen. Der Landtag beschließt auch über den Staatshaushalt und damit vor allem darüber, wie die dem Freistaat Bayern zufließenden Steuern verwendet werden. Er wählt den Bayerischen Ministerpräsidenten, der mit seiner Zustimmung die Staatsminister und die Staatssekretäre beruft, und überwacht die gesamte staatliche Verwaltung. Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag zu wenden.

2. Einteilung des Wahlgebiets

Für die Landtagswahl ist Bayern in sieben Wahlkreise, die den Regierungsbezirken entsprechen, eingeteilt. Nach der Verkleinerung des Landtags, die der Landtag 1997 beschlossen und das Volk in einem Volksentscheid am 8. Februar 1998 bestätigt hat, werden erstmals nur noch 180 statt bisher 204 Abgeordnete gewählt.

Von den 180 Abgeordneten treffen auf

Wahlkreis

Abgeordnete

Oberbayern

57

Niederbayern

18

Oberpfalz

17

Oberfranken

17

Mittelfranken

25

Unterfranken

20

Schwaben

26

In den Wahlkreisen werden annähernd gleich große Stimmkreise gebildet, die sich möglichst mit dem Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt decken sollen, wegen deren unterschiedlicher Größe aber häufig nur aus Teilen eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt bestehen oder aus Teilen verschiedener Landkreise oder Städte zusammengesetzt sind. Wegen der Verkleinerung des Landtags mussten gegenüber 1998 auch die Zahl der Stimmkreise von 104 auf 92 reduziert und diese neu zugeschnitten werden. In jedem der Stimmkreise Bayerns wird ein Abgeordneter direkt gewählt. Die übrigen 88 Abgeordneten werden aus den Wahlkreislisten der einzelnen Wahlkreisvorschläge gewählt.

Für die Stimmabgabe sind die Stimmkreise in Stimmbezirke eingeteilt. Hierbei handelt es sich um örtliche Bereiche für die Stimmabgabe, die aus einer Gemeinde oder aus Teilen einer Gemeinde gebildet werden. Jedem Stimmbezirk ist ein Wahllokal zugeordnet.

3. Wahlvorschläge

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen der politischen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen in den einzelnen Wahlkreisen (Wahlkreisvorschläge). Für die Landtagswahl wurden Wahlkreisvorschläge folgender Parteien und Wählergruppen zugelassen (vgl. dazu die Bekanntmachungen der Wahlkreisleiter im Bayer. Staatsanzeiger vom 14. August 2003, berichtigt 22. August, in denen auch alle Bewerber einzeln aufgeführt sind). Die Reihenfolge entspricht der auf den Stimmzetteln.

In allen Wahlkreisen:

Lfd. Nr.

Name

Kurzbezeichnung

1

Christlich-Soziale Union in Bayern e. V.

CSU

2

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

3

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE

4

FW FREIE WÄHLER Bayern e.V.

FW FREIE WÄHLER

5

DIE REPUBLIKANER

REP

6

Ökologisch-Demokratische Partei

ödp

7

Freie Demokratische Partei

FDP

Nicht in allen Wahlkreisen

lfd. Nr.

Name (Kurzbezeichnung)

Wahlkreise, in denen Wahlvorschläge zugelassen sind

8

Bayernpartei (BP)

alle Wahlkreise außer Unterfranken

9

Partei Bibeltreuer Christen (PBC)

alle Wahlkreise außer Niederbayern

10

Landeswählergruppe der Franken (Freie Franken)

Oberfranken

11

Aktion "unabhängige Kandidaten" Bürgeraktion zur Aufstellung von unabhängigen Direktkandidaten
(Unabhängige Kandidaten)

Schwaben

12

Aufbruch für Bürgerrechte, Freiheit und Gesundheit (AUFBRUCH)

Oberbayern, Schwaben

13

BÜRGER- BLOCK e.V. (BB)

Oberbayern

14

Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)

alle Wahlkreise außer Oberfranken und Unterfranken

4. Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten entweder in Bayern ihre Wohnung (Hauptwohnung) haben (d. h. spätestens am 21. Juni 2003 zugezogen sind) oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und die nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, weil für sie z. B. zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt worden ist oder sie durch Richterspruch ihr Stimmrecht verloren haben.

Ausländische Unionsbürger sind bei Landtagswahlen wie bisher nicht stimmberechtigt.

5. Wahlbenachrichtigung, Wahlschein

Alle Stimmberechtigten, die am Stichtag 17. August 2003 bei einer Gemeinde in Bayern für eine Wohnung gemeldet waren, haben von ihrer Gemeinde bis Ende August eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, stimmberechtigt zu sein, muss sich schnellstens mit dem Wahlamt seiner Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft in Verbindung setzen.

In der Wahlbenachrichtigung ist u.a. das jeweils zutreffende Wahllokal angegeben. Wer aus triftigen Gründen nicht in diesem Wahllokal wählen kann, erhält bei seiner Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft auf Antrag einen Wahlschein. Mit dem Wahlschein können die Wähler in einem beliebigen Stimmbezirk (Wahllokal) desselben Stimmkreises oder durch Briefwahl (siehe Nr. 7) wählen.

Wer mit Wahlschein in einem Wahllokal wählen will, muss sich über seine Person ausweisen (Personalausweis, Reisepass). Im Übrigen reicht in der Regel die Vorlage der Wahlbenachrichtigung. Wer seine Wahlbenachrichtigung vergessen oder verlegt hat, muss auf jeden Fall einen amtlichen Ausweis mit ins Wahllokal nehmen.

6. Stimmabgabe, Stimmzettel

Jeder Wähler hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Dazu erhält er

* einen kleinen weißen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern (Erststimme). Es darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber angekreuzt werden.


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