Beckstein: "Schutz von Herrn Maget ist gewährleist
- kein Anlass für sinnlose Diskussion"
"Zuständig für die Einschätzung von Gefährdungen von in Bayern lebenden Schutzpersonen und für die entsprechende Gefahrenabwehr im Freistaat ist die bayerische Polizei. Der hierfür nicht zuständige Bund hat diese Landeskompetenz bisher stets geachtet. Unstreitig wurde auch im konkreten Fall schnell in zutreffender und mit Herrn Maget abgestimmter Weise reagiert. Dabei wurde ausdrücklich und einvernehmlich mit Herrn Maget besprochen, dass wie aus Sicherheitsaspekten geboten - eine Information der Öffentlichkeit dazu nicht erfolgt. Den Hintergrund für die Maßnahmen hat dann das Polizeipräsidium München mit seinem Pressebericht vom 15.09.2003 abends erläutert, nachdem Kollege Schily den Sachverhalt erstmals für alle überraschend veröffentlicht hat. Hierzu befragt, habe ich sachlich die fachliche Einschätzung dargestellt. Für eine sinnlose Diskussion besteht also kein Anlass", meint Innenminister Dr. Günther Beckstein zu den der Angelegenheit nicht mehr angemessenen Vorwürfen von Bundesinnenminister Otto Schily.
Das Polizeipräsidium München hatte mit seinem ersten Nachtrag zum Pressebericht vom 15.09.2003 mitgeteilt:
"Bei den Durchsuchungsmaßnahmen gegen Mitglieder der rechten Szene wegen des Verdachts eines geplanten Sprengstoffverbrechens in München wurde ein Dokument über einen möglichen Ausspähungsversuch des Herrn MdL Franz Maget gefunden.
Eine konkrete Gefährdung lässt sich daraus nicht ableiten.
Dennoch wurde in Absprache mit Herrn MdL Franz Maget durch die Münchner Polizei vorsorglich geeignete Schutzmaßnahmen eingeleitet.