Beckstein will PAG-Änderung für automatische Kennzeichenerkennung: "High-Tech-Fahndung im Interesse höherer Sicherheit"
(zu dpa 4386 vom 29.12.2003, 16.08 Uhr)
Im Winterhalbjahr 2002/2003 war ein halbjähriger Test der automatischen Erkennung von Autokennzeichen zu Fahndungszwecken an den bayerisch-tschechischen Grenzübergängen Waidhaus und Schirnding erfolgreich verlaufen. Um diese Form der high-tech-Fahndung fortführen zu können, will Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein eine Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) das im neuen Jahr im Landtag anstoßen: "Das soll die Fahndung nach gesuchten Kraftfahrzeugen, vor allem der von international agierenden Straftätern unterstützen. Die weiter angespannte Sicherheitslage durch den internationalen Terrorismus und die rechtlich verpflichtenden Schengen-Vorgaben für eine möglichst lückenlose Kontrolle an der EU-Außengrenze erfordert neue technische Wege." Beabsichtigt ist dabei nicht die flächendeckende und lückenlose Speicherung aller Autofahrer. Gespeichert werden die Kennzeichen nur derjenigen Fahrzeuge, nach denen gefahndet wird. Zum anderen geht es vor allem darum, dass künftig ein Abgleich an Grenzübergängen, sonstigen polizeilichen Kontrollstellen oder etwa vor besonders gefährdeten Objekten auf eindeutiger gesetzlicher Grundlage erfolgen kann. Beckstein erläutert: "Es geht nicht darum, den normalen Autofahrer zu überprüfen, dessen KFZ-Kennzeichen dabei ja auch gar nicht gespeichert wird. Vielmehr geht es darum diejenigen herauszufiltern, die in der Fahndungsliste stehen. Der normale Autofahrer braucht also weder mit Speicherung seiner Daten noch gar damit zu rechnen, dass ein Bewegungsbild entstehen könnte. Im Fokus unserer Bemühungen steht somit nicht der Verkehrsteilnehmer sondern der gesuchte Straftäter.".
Ursprünglich testete die Bayerische Polizei im Winterhalbjahr 2002/2003 Kennzeichenlesesysteme von fünf verschiedenen Firmen, um herauszufinden, wie sich ihre Fahndung beschleunigen und verbessern lässt. Das erfolgte vom Oktober 2002 bis März 2003 zur Kontrolle des einreisenden Verkehrs an den deutsch-tschechischen Grenzübergängen Schirnding und Waidhaus-Autobahn. Um das dauerhaft zu tun bedarf es einer neuen Rechtsgrundlage. Die neue Technik wurde zudem mit einer stationären Geschwindigkeitskontrolle an einer oberbayerischen Autobahn und zwei weiteren mobilen Radaranlagen in Oberfranken verknüpft, was schon nach geltender Rechtslage möglich ist.
"Die Polizei hat schon bisher die Kennzeichen von zu schnell fahrenden Fahrzeugen erfasst und dann manuell mit dem Fahndungsbestand abgeglichen. Der jetzt bei so erfassten Verkehrssündern automatisierte Abgleich mit dem Fahndungsbestand ist also kein zusätzlicher Rechtseingriff. Vielmehr erfolgt er lediglich an Ort und Stelle und bringt im Fall eines Fahndungstreffers Zeitvorteile beim anschließenden polizeilichen Einsatz. Jeder, dem das Auto gestohlen wurde, hofft doch, sein Gefährt nach einer Anzeige schnellstens wieder zu bekommen. Deswegen macht es Sinn, solche high-tech-Kameras an vielen Punkten aufzustellen", erklärt Beckstein. Das neue technische Fahndungssystem hat außerdem den Vorteil, dass es nicht nur parallel zur Geschwindigkeitsüberwachung betrieben, sondern beispielsweise auch im Fall einer Ringalarmfahndung etwa nach einem Banküberfall schnell ergänzend einbezogen werden kann.
Während der wenigen Monate des Testbetriebs an den Grenzübergängen konnten mehrere Personen und verschiedene im Fahndungsbestand enthaltene Fahrzeuge, davon zwei von Schleusern festgestellt werden. Bei der Verknüpfung der neuen Technik mit der Geschwindigkeitsüberwachung fielen während der Testphase jede Woche Treffer an, die von gestohlenen Autos bis zu zur Fahndung ausgeschriebene Kfz-Halter reichen. "Immer wieder erwiesen sich zur Fahndung ausgeschriebene Straftäter auch als Verkehrssünder. So mancher Kriminellehat sich deshalb gewundert, wenn er etwa auf dem Weg in den Urlaub auf einer bayerischen Autobahn geschnappt wurde", unterstreicht Beckstein die Vorteile des neuen Systems.
Schon bei den bisherigen Versuchen mit der neuen Technik war der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz intensiv eingebunden. Ein entsprechender Gesetzentwurf für den dauerhaften Einsatz der neuen Technik etwa an großen Grenzübertgängen lag im Bayerischen Landtag zwar schon im 1. Halbjahr 2003 vor. Er war aber auch mit Änderungsvorschlägen zu anderen Themen verknüpft. Da sich zu diesen ein breiter Diskussionsbedarf ergab, der vor der Landtagswahl 2003 nicht abgeschlossen werden konnte, hatte die CSU-Fraktion ihren Entwurf damals insgesamt zurückgezogen.