Beckstein bei Landesdelegiertenkonferenz des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und der Schausteller:"Effiziente polizeiliche Sicherung von Volksfesten und Jahrmärkten"
"Die polizeiliche Sicherung von Volksfesten-, Jahrmarkt- und Marktplätzen hat in Bayern hohe Priorität. Dass die zuständigen Sicherheitsbehörden und die Polizei sehr verantwortungsvoll handeln, zeigt insbesondere die Durchführung des Münchener Oktoberfestes nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Aufgrund der verstärkten Polizeipräsenz und der umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Veranstaltungsteilnehmer und der Schausteller selbst, konnte trotz angespannter Sicherheitslage immer ein reibungsloser, störungsfreier Ablauf gewährleistet werden", betonte Innenminister Dr. Günther Beckstein anlässlich der 43. Landesdelegiertenkonferenz des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und der Schausteller am 15. Januar 2004 in Hof.
Wie Beckstein im Einzelnen ausführte, trifft die Polizei im Vorfeld und während der Veranstaltung von Volksfesten, Jahrmärkten oder Märkten alle erforderlichen Maßnahmen, um einen ordnungsgemäßen Verlauf zu gewährleisten. Insbesondere beteiligt sie sich an Vorbesprechungen mit den Sicherheitsbehörden, den Veranstaltern und den Schaustellern und wirkt bei der Erstellung von individuellen Sicherheitskonzepten mit. Als Beispiel für die großen Herausforderungen, denen sich die Polizei in diesem Zusammenhang gegenübersieht nannte Beckstein das Oktoberfest 2003 mit rund 6,3 Millionen Gästen. "Angesichts der gezielten Vorbereitung der Einsatzkräfte, unter anderem durch das sogenannte Polizeiliche Einsatztraining, haben die eingesetzten Beamtinnen und Beamten auch schwierige Situationen mit hoher Professionalität absolviert", so der Minister. Als besonderen Erfolg bezeichnete Beckstein den Einsatz von insgesamt elf Videokameras auf der Wiesn: "Dadurch konnten wir nicht nur das Sicherheitsempfinden der Wiesn-Besucher nachhaltig stärken. Es gelangen auch zahlreiche Festnahmen im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität oder bei Taschendiebstahl und gefährlicher Körperverletzung".