Beckstein: "Bund Naturschutz verkennt Bedeutung der B26 neu"

Beckstein: "Bund Naturschutz verkennt Bedeutung der B26 neu"
"Der Bund Naturschutz prangert offensichtlich ohne nähere Kenntnisse über die Bedeutung von geplanten Straßenbauvorhaben in seinem "Schwarzbuch Fernstraßenbau" die B26 neu bei Würzburg als nicht erforderlich an. Er begründet dies damit, dass die A7 und die A3 auf sechs Spuren erweitert werden. Mit dieser Äußerung zeigt der BUND, dass er über Sinn und Zweck der geplanten B26 neu als Entwicklungsachse im westlichen Mainfranken nicht die geringste Ahnung habe", kritisiert Innenminister Dr. Günther Beckstein den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). "Tatsächlich ist die geplante B26 neu dringend erforderlich, um die Infrastruktur für den Wirtschaftsraum westliches Mainfranken zu verbessern und die Verkehrsprobleme auf den Autobahnen rund um Würzburg in den Griff zu kriegen."
Die geplante B26 neu von der A7 nördlich Arnstein bis zur A3 im Bereich Helmstadt verbessert die infrastrukturellen Standortbedingungen für den nordwestlich von Würzburg gelegenen Main-Spessart-Raum "Lohr-Gemünden-Karlstadt". "Die B26 neu ist eine dringend erforderliche Entwicklungsachse für das westliche Mainfranken und steht daher keineswegs in Konkurrenz zum sechsstreifigen Ausbau der A3 und der A7. Ohne die B26 neu müsste die A3 zwischen den Autobahnkreuz Biebelried und dem Autobahndreieck Würzburg-West achtstreifig ausgebaut werden. Dies verkennt der BUND völlig," betont Beckstein. "Derartige unsinnige Verlautbarungen bauen völlig unnötig Fronten auf". Eine zweibahnige vierstreifige B26 neu erreicht positive strukturelle Wirkungen weit über den Planungsraum hinaus. Neben den regionalen Standortimpulsen für den zentralen Bereich im Landkreis Main-Spessart profitiert der Raum durch die Anbindung an die A7/A70 auch von der großräumigen Öffnung der Märkte nach Osten.

Im Entwurf der Bundesregierung vom 2. Juli 2003 des künftigen Bedarfsplanes ist die B26 neu von Karlstadt bis zum Autobahndreieck Werneck im "Vordringlichen Bedarf" und vom Autobahndreieck Würzburg-West bis Karlstadt im "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht" eingestuft. Die Festlegungen des Bedarfsplanes treffen noch keine Entscheidung über den Verlauf der Trasse.


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