Beckstein: " Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ändert nichts an kritischer Bewertung von Cross-Border-Leasing-Geschäften"
Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das die Klage von siebzehn Grundstückseigentümern gegen die Stadt Recklinghausen wegen der Veräußerung des Kanalnetzes durch die Stadt im Wege eines Cross-Border-Leasing-Geschäftes zurückgewiesen hatte, ändert in den Augen von Innenminister Dr. Günther Beckstein nichts an der Bewertung, dass solche Geschäfte mit erheblichen Risiken belastet sein können:"Die Risiken reichen von der ungeklärten künftigen Steuerrechtslage in den USA über mögliche Leistungsstörungen oder die Insolvenz des amerikanischen Investors bis hin zu Veränderungen im Rating von Beteiligten". Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die künftige Steuerrechtslage in den USA nicht geklärt ist, kommt eine Genehmigung von Cross-Border-Leasing-Transaktionen in Bayern laut Beckstein derzeit bis auf Weiteres nicht in Betracht. Der Minister beabsichtigt, in diesem Jahr ein Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts einzubringen. Darin soll das Gebot der Minimierung besonderer finanzieller Risiken aufgenommen werden. Bei Cross-Border-Leasing-Transaktionen soll das Gesetz im Regelfall die widerlegbare Vermutung für ein besonderes Risiko enthalten.