Beckstein: "Tempolimit für Kleintransporter dringend notwendig"
"Mit einem Tempolimit für Kleintransporter von 120 km/h auf Autobahnen hätten wir wesentlicher weniger Verunglückte zu beklagen," betonte Innenminister Dr. Günther Beckstein am 4. März 2004 auf einer Pressekonferenz des ADAC-Südbayern in Augsburg. Bayern will aufgrund der überproportionalen Unfallhäufigkeit der Kleintransporter das Ziel, dass für Kleintransporter über 2,8 bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h auf Autobahnen erreichen.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat festgestellt, dass sich die Unfallbeteiligung mit Kleintransportern 2001 gegenüber 1996 verdreifacht hat, während sich im gleichen Zeitraum der Bestand dieser Fahrzeuggruppe etwa verdoppelt hat. Die kinetische Energie eines beladenen Kleintransporters mit einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ist bei 120 km/h bereits höher als die eines 7,5 Tonnen Lkw bei 80 km/h und sogar doppelt so hoch wie die eines Pkw. Bayern wird gemeinsam mit Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt in der Verkehrsministerkonferenz vorschlagen, für Kleintransporter über 2,8 bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, die zum Transport von Gütern bestimmt sind, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen von 120 km/h einzuführen. Transporter über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht dürfen bereits jetzt nur 80 km/h auf den Autobahnen fahren.
"Während das Tempolimit für Kleintransporter kontrovers diskutiert wird, besteht weitgehend Konsens darüber, dass Fahrer von Kleintransportern eine spezielle Fahrausbildung brauchen und insbesondere auch wissen müssen, wie sie die Ladung ordnungsgemäß sichern" so Beckstein. Durch ein auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Kleintransporterfahrer abgestimmtes Sicherheitsprogramm des ADAC mit Fahrtraining und Anleitung zu Ladungssicherung soll die Verkehrssicherheit in diesem Bereich nachhaltig verbessert werden.