Was Hauseigentümer beachten sollten

Was Hauseigentümer beachten sollten

Verordnungen rund ums Haus

Für Hauseigentümer und Käufer von Immobilien wird die Energiebilanz eines Gebäudes immer wichtiger. Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) weist darauf hin, dass spätestens mit der Einführung des Energiepasses im Laufe des Jahres 2006 Verbrauchswerte für Häuser so transparent sind wie beim Auto.

Die Europäische Union verpflichtet die EU-Mitglieder, die „Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ im Jahr 2006 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird hierzu die Energieeinsparverordnung (EnEV) novelliert. Der Energiepass spielt dabei eine zentrale Rolle. Der Energiepass macht deutlich, welche Energieeffizienzklasse ein Gebäude aufweist. Somit ist beispielsweise nachvollziehbar, wie viel Heizenergie durchschnittlich für einen Quadratmeter Wohnfläche benötigt wird. Nach Meinung des BGW wird der Energiepass das Verhalten von Hauskäufern verändern: Der Energieverbrauch wird zu einem kaufentscheidenden Kriterium.

Der Energiepass hat voraussichtlich eine Gültigkeit von zehn Jahren. Ausstellungsberechtigte können im Internet unter www.gebaeudeenergiepass.de nach Postleitzahlen recherchiert werden. Wer ein Ein- bis Zweifamilienhaus besitzt und selbst nutzt, benötigt das Dokument nur, wenn das Gebäude veräußert wird. Die Kosten für die Kurzvariante des Energiepasses liegen laut Auskunft der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zwischen 150 und 250 Euro. In der ausführlichen, teureren Version werden zudem Hinweise für effiziente Modernisierungsmaßnahmen gegeben, wie beispielsweise den Austausch des Altkessels gegen eine Gas-Brennwertheizung.

Zusätzlich zum Energiepass müssen Hauseigentümer die Modernisierungspflicht berücksichtigen, die mit der Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2002 einhergeht. Demnach sind Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, im Jahr 2006 auszutauschen, sofern sie nicht nach 1996 mit einem neuen Brenner ausgerüstet wurden. Zudem müssen Geschossdecken über beheizten Räumen und Leitungsrohre, die warmes Wasser führen, gedämmt werden. Laut Auskunft des BGW besteht diese Modernisierungspflicht bei selbstgenutzten Ein- bis Zweifamilienhäusern nur bei Eigentümerwechsel.

Der Energiepass macht den Energieverbrauch eines Gebäudes transparent.


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