Schmid: "Züchtung und Kreuzung von Kampfhunden in Bayern schon längst verboten!"
"Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner gestrigen Kampfhundeentscheidung zwar das Zuchtverbot des Bundes wegen dessen fehlender Gesetzgebungskompetenz für nichtig erklärt.Dadurch entsteht in Bayern aber keine Sicherheitslücke, weil die Staatsregierung ihre Hausaufgaben längst erledigt hat", erklärt Innenstaatssekretär Schmid heute in München. Die strenge bayerische Regelung von 1992 verbietet die Züchtung und Kreuzung von bestimmten Kampfhunderassen und ermöglicht deren Haltung nur unter äußerst engen Voraussetzungen im Einzelfall. Die illegale Haltung und Zucht von Kampfhunden in Bayern ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 bzw. 50.000 Euro belegt werden. "Niemand sollte also glauben, unter Berufung auf das gestrige Urteil mit der Zucht von Kampfhunden beginnen zu können. Das käme teuer zu stehen", warnt Schmid.