Beckstein weiter für Bundeswehreinsatz bei Sicherheitskatastrophen: "Solidaritätsklausel der EU-Verfassung legt Grundgesetzänderung nahe"
Die aktuellen Überlegungen auf EU-Ebene, die Solidaritätsklausel der künftigen EU-Verfassung vorzeitig in Kraft zu setzen, legt nach Ansicht von Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein eine Änderung des Grundgesetzes nahe, die den ausnahmsweisen Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Inneren nach Sicherheitskatastrophen ermöglicht:"Nach der noch nicht geltenden EU-Verfassung sollen die Mitgliedsstaaten einander solidarisch helfen. Wenn ein Mitgliedsstaat etwa von einem Terroranschlag betroffen ist, sollen sie alle zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der militärischen, bereit stellen. Fernsehbilder und Berichte aus anderen EU-Ländern zeigen aber immer wieder, dass dort Soldaten beim Objektschutz als selbstverständlich angesehen werden. Wenn diese Vorschrift angesichts der aktuellen Bedrohungslage tatsächlich vorzeitig in Kraft gesetzt wird, wäre es unsinnig, dass sich die Bundesregierung einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes zum Einsatz der Bundeswehr nach Sicherheitskatastrophen immer noch verschließt. Sollen deutsche Soldaten womöglich im Balkan, in Afghanistan oder bald auch in EU-Nachbarländern unter anderem Objektschutz betreiben dürfen, nur in Deutschland nicht ?