Für Schulschwänzer können Eltern strafrechtlich verantwortlich sein

Für Schulschwänzer können Eltern strafrechtlich verantwortlich sein
Beckstein: "Strafurteil bestätigt konsequente Linie Bayerns"
Während des Schuljahres 2002/2003 griff die Polizei in ganz Bayern insgesamt 1.114 Schulschwänzer auf, davon in 937 Fällen nach ausdrücklicher Bitte um Mithilfe seitens der Schulbehörden. In sechs extremen Fällen prüfte dabei das Polizeipräsidium München nach Abstimmung mit dem Schulreferat der Landeshauptstadt, ob die elterliche Fürsorge- oder Erziehungspflicht verletzt worden war. Zum Teil stellte sich nämlich heraus, dass Eltern eine uneinsichtige, gleichgültige oder ablehnende Haltung zur Schulpflicht ihrer Kinder hatten. In einem Fall verurteilte das Amtsgericht München eine Mutter im Herbst 2003 deswegen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Diese setzte das Gericht im Urteil für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung unter der Auflage aus, dass die Kinder nur noch mit ärztlichem Attest krankgemeldet werden und jeweils eine unverzügliche Verständigung der Schule erfolgt. Innenminister Dr. Günther Beckstein sieht im Urteil eine Bestätigung der konsequenten bayerischen Linie, die erstmals 1999 gegen notorische Schulschwänzer und ihre Eltern eingeschlagen wurde.
"Die massive und dauerhafte Verletzung der Schulpflicht kann eine wichtiger Hinweis darauf sein, dass Eltern ihre Kinder in geradezu strafbarer Weise vernachlässigen. Wenn Eltern zum Nachteil ihrer Kinder deren Schulverweigerung decken oder sogar fördern, müssen sie in ganz Bayern künftig damit rechnen, stärker als nur durch bloße Geldbußen zur Verantwortung gezogen werden zu können. Untersuchungen belegen, dass häufiges Fernbleiben vom Unterricht oft mit Straftaten wie Ladendiebstahl verbunden ist. Es liegt aber vor allem in der Verantwortung der Eltern, dass Kindern nicht auf die schiefe Bahn geraten. Diese konsequente Linie bestätigte das Strafurteil", meint Beckstein.

Die erstmals im Jahr 1999 von der Nürnberger Polizei vorgestellte und inzwischen in ganz Bayern erfolgreich praktizierte Schulschwänzerinitiative ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität. Dabei geht es nicht vorrangig um Schüler, die nur einmal blau machen. Die Polizei achtet vor allem auf notorische Schulschwänzer, um so frühzeitig einem zu befürchtenden Abgleiten in die Kriminalität gegenzusteuern. Wie notwendig es ist, das hartnäckige Blaumachen von Schülern zu unterbinden, zeigt die seit 1997 durchgeführte Langzeitstudie "Gefängnis und die Folgen" des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen. Von den bisher befragten jungen Strafgefangenen (ca. 2000) waren mehr als 50 Prozent notorische Schulschwänzer. "Dieses Umfrageergebnis bestätigt in eindrucksvoller Weise die Initiative der Bayerischen Polizei. In enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den für schulische Belange zuständigen Behörden nimmt sich die Polizei dieser Thematik an", so Beckstein.

Als positiv bewertet Beckstein, dass in vielen Fällen die verantwortlichen Stellen pädagogische und erzieherische Maßnahmen treffen, sobald die Polizei einen Schulschwänzer zum Unterricht zurückgebracht hat. Wichtig ist darüber hinaus das Zusammenwirken der betroffenen Behörden und Institutionen. Auch insoweit ist zwischenzeitlich in weiten Teilen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Polizei erreicht. Die weit über 900 Ersuchen der Schulbehörden bestätigen dies. Gespräche mit Schülern verliefen im Regelfall positiv. Sie bewirkten in zahlreichen Fällen die anschließende dauerhafte Teilnahme am Schulunterricht.


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