Regierungserklärung zur Lage der Inneren Sicherheit in Bayern:
Beckstein: "Äußerste Wachsamkeit gegenüber islamistischem Terrorismus geboten - durch EU-Osterweiterung keine gravierenden sicherheitspolitischen Veränderungen zu erwarten - hoher Sicherheitsstandard in Bayern auch nach Organisationsreform der Polizei"
"Mit großer Bestürzung mussten wir am 11. März 2004 feststellen, dass die terroristische Gewalt immer näher an Deutschland heranrückt.Deutschland kann jederzeit vom Ruhe- und Vorbereitungsraum zum Ausführungsraum terroristischer Gewalttaten werden. Wir müssen daher äußerst wachsam sein. Bayern unternimmt alles, um potenzielle Gefährder in geeigneter Weise zu überwachen", betonte Innenminister Dr. Günther Beckstein in der Regierungserklärung zur Lage der Inneren Sicherheit in Bayern am 23. April 2004 im Plenum des Bayerischen Landtags. Um möglichst viele Erkenntnisse zu gewinnen, wurden bereits im Oktober 2002 bei allen bayerischen Polizeipräsidien besondere Aufbauorganisationen zur "Aufklärung krimineller islamistischer Strukturen" (AKIS) eingerichtet. Ein weiterer wichtiger Baustein des Sicherheitskonzepts Bayern ist das am 1. Januar 2002 eingerichtete Strategische Innovationszentrum der Bayerischen Polizei (SIZ) als Wissensverbund hochqualifizierter Akademiker und Polizeipraktiker. Nach den Ereignissen in Madrid wurden die Polizeipräsidien zudem gebeten, die sichtbare Präsenz an sensiblen öffentlichen Einrichtungen noch weiter zu erhöhen. Auf Bundesebene fordert Beckstein seit langem das von Rot-Grün bislang stets abgelehnte Sicherheitspaket III: "Das Schließen dieser Sicherheitslücken ist überfällig und gehört auch zu den wesentlichen Verhandlungspunkten zum Zuwanderungsgesetz. Derzeit ist eine polizeiliche Überwachung der Telekommunikation nur zur Strafverfolgung möglich. Wir brauchen zur Abwehr von Terrorgefahren aber auch dringend eine Regelung zur präventiven Überwachung der Telekommunikation durch die Polizei". Deshalb will Beckstein sobald wie möglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes auf den Weg bringen, mit dem die bestehenden Lücken geschlossen werden. Dabei ist zu prüfen, ob und inwieweit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum "Großen Lauschangriff" Auswirkungen haben muss. Nach der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 erwartet Beckstein nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand keine gravierenden sicherheitspolitischen Veränderungen. Er kündigte aber an, auf neue Entwicklungen sofort zu reagieren und polizeiliche Bekämpfungsstrategien ständig weiter zu entwickeln. Die geplante Organisationsreform der Bayerischen Polizei soll die Polizeiarbeit noch effizienter gestalten und insbesondere im Bereich der Kriminalpolizei in ausgewählten Teilbereichen noch weiter optimieren. "Der hervorragende Sicherheitsstandard in Bayern wird dabei gewährleistet und die Ausstattung auf hohem technischen Niveau erhalten bleiben", so Beckstein. Die Regierungserklärung ist ab ca. 12.00 Uhr im Internet unter http://www.stmi.bayern.de abrufbar.
Beckstein fasste die wichtigsten sicherheitspolitischen Forderungen wie folgt zusammen:
1. "Wir müssen die Möglichkeit haben, gewaltbereite extremistische Ausländer, die eine Sicherheitsgefahr für Deutschland bilden, konsequent auszuweisen. Wir können nicht warten, bis aus "Schläfern" Täter werden. Für mich ist es deshalb unerlässlich, die Nachweisanforderungen für eine Sicherheitsgefährdung durch potentielle Terroristen oder Extremisten im Interesse der Bürger deutlich zu senken", so Beckstein. Für eine Ausweisung genüge zwar kein Verdacht im Sinne eines Gerüchts oder einer Vermutung. Es müsse aber genügen, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene einer Vereinigung angehört oder eine Vereinigung unterstützt, die Bestrebungen des Terrorismus verfolgt. Mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen muss es laut Beckstein möglich sein, Ausländer wie Moussir al-Motassadeq oder den Marokkaner Mzoudi unverzüglich auszuweisen. Inzwischen gebe es zwar gewisse Signale der SPD, in dieser Richtung mitzugehen. "Über das Stadium verbaler Ankündigungen ist das aber bislang noch nicht hinaus gediehen. Hier muss der Bund im Interesse der Sicherheit Deutschlands endlich handeln. Ich erinnere daran, dass Bundesinnenminister Schily vor kurzem selbst von einer epochalen Bedrohung gesprochen hat. Den Worten müssen nun rasch Taten folgen", so der Minister.
Beckstein fordert weiter eine Befugnis auch der Länderinnenminister und nicht nur des Bundesinnenministers , einen Ausländer schon dann auszuweisen, wenn es ernst zu nehmende Hinweise der Sicherheitsbehörden und der Nachrichtendienste gibt, dass er in die Vorbereitung terroristischer Anschläge verwickelt ist. Diese Entscheidung sollte nur von einer Gerichtsinstanz überprüft werden können. Ferner müsse es möglich sein, führende Mitglieder von Vereinigungen auszuweisen, die extremistische Bestrebungen verfolgen, jedenfalls soweit es sich um Gewaltbereite handelt. Beckstein: "Bei Mitgliedern verbotener Vereinigungen brauchen wir darüber hinaus eine gesetzliche Vermutung, dass ein Ausweisungsgrund vorliegt. Personen, die unsere Sicherheit gefährden, darf auch der besondere Ausweisungsschutz, den das Ausländergesetz insbesondere bei längerem verfestigtem Aufenthalt vorsieht, nicht mehr zugute kommen."
2. Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz im Einbürgerungsverfahren muss, so Beckstein, endlich nicht nur in Verwaltungsvorschriften, sondern in einem Bundesgesetz verankert und bundesweit lückenlos durchgeführt werden. Einzelne Länder, etwa Berlin oder Nordrhein-Westfalen, beschränken die Regelanfrage auf Angehörige von Problemstaaten. Damit wird man etwa der Problematik der algerischstämmigen Franzosen nicht gerecht. "Wir brauchen die Regelanfrage beim Verfassungsschutz zusätzlich vor jeder Gewährung eines unbefristeten Aufenthaltsrechts für Ausländer, gerade auch, um terroristische "Schläfer" fernzuhalten", so Beckstein.
3. Das Vereinsgesetz bedarf laut Beckstein der raschen Änderung. "Wir müssen die Möglichkeit haben, Ausländervereine bereits dann zu verbieten, wenn sie extremistische Bestrebungen verfolgen und damit Sicherheitsinteressen Deutschlands beeinträchtigen oder gefährden. Durch Vereinsverbote können konspirative Strukturen frühzeitig zerschlagen werden".
4. Die Speicherung freiwilliger Angaben zur Religionszugehörigkeit im Ausländerzentralregister genügt nicht. Die Praxis mit zahlreichen Flüchtlingen aus Krisengebieten zeigt, wie wichtig es ist, auch die ethnische Zugehörigkeit von Ausländern zu erfassen. "Wir müssen diese Daten und die Erkenntnisse aus sicherheitsrechtlichen Befragungen unbedingt im Ausländerzentralregister speichern", so der Minister.
5. Bereits im Visumverfahren sind umfassende Maßnahmen der Identitätssicherung und -feststellung bei Problemstaaten und Staaten, bei denen Rückführungsschwierigkeiten bestehen, erforderlich. Bei nicht ausgeräumten Sicherheitsbedenken darf die deutsche Auslandsvertretung unter keinen Umständen ein Visum erteilen. Beckstein: "Der "Volmer-Erlass" mit dem in diesem Zusammenhang völlig verfehlten Grundsatz "in dubio pro libertate" muss aufgehoben werden. Aufgrund dieses Erlasses hat es allein in Kiew Hunderttausende Visa für Einreisende aus den GUS-Staaten gegeben, darunter auch für Schwarzarbeiter, Prostituierte und dem Vernehmen nach sogar für tschetschenische Terroristen. Bundesinnenminister Schily muss dafür sorgen, dass der grüne Koalitionspartner von seiner verantwortungslosen Politik Abstand nimmt."
6. "Soweit wir gefährliche extremistische Ausländer z.B. wegen Abschiebungsverboten oder tatsächlichen Abschiebungshindernissen wie fehlenden Papieren nicht in ihr Heimatland zurückführen können, müssen wir sie verstärkt überwachen", so der Minister. Beckstein spricht sich hier für gesetzlich festgelegte strafbewehrte Meldepflichten und Wohnsitzauflagen aus. Es muss darüber hinaus möglich sein, bestimmte Kontakte zu unterbinden, z.B. die Nutzung des Internets oder des Mobilfunks. Für Personen, die nicht abgeschoben werden können, obwohl sie eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit darstellen, fordert Beckstein eine Rechtsgrundlage, um ihre Bewegungsräume einzuschränken. Er begrüßt es, dass die Koalition inzwischen dabei ist, auf diese Linie einzuschwenken.
7. Ein besonderes Anliegen ist es Beckstein, den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden zu intensivieren. Seine wichtigsten Forderungen:
* Nötig ist ein dauerhaft eingerichtetes und ständig besetztes Lage- und Analysezentrum auf Bundesebene. Es müsste vom Bundesnachrichtendienst, vom Bundeskriminalamt und vom Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam geführt werden. Zentrale Aufgabe wäre es, ein bundesweites Gefährdungslagebild zu erstellen, umfassende Analysen durchzuführen und eng mit den Lagezentren der befreundeten Staaten zusammenzuarbeiten.
* Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat den verstärkten Analysebedarf beim islamistischen Extremismus bereits bei seiner Umorganisation nach dem 11. September 2001 berücksichtigt. Es hat hier ein eigenes Sachgebiet geschaffen. Eine solche Organisationseinheit brauchen wir auch auf der Ebene des Bundesamts für Verfassungsschutz. Die Länder müssen diese Einrichtung regelmäßig mit Informationen sowie Auswertungs- und Analyseergebnissen beliefern. An der Kooperationsbereitschaft Bayerns wird es hier keinesfalls fehlen. "Ein deutsches FBI oder ein Bundesamt für Verfassungsschutz, das die Länder weitgehend ausschaltet, wird es mit uns aber nicht geben", so Beckstein. Allen Forderungen von Rot-Grün, die Landesbehörden für Verfassungsschutz aufzulösen und durch Stellen zu ersetzen, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz nachgeordnet sind, erteilt der Minister eine klare Absage: "Was wir brauchen, sind effiziente Landesbehörden, nicht aber ein zentrales "Bundesamt für Verfassungsschutz", das in die einzelnen Länder hinein regiert und die Arbeitsschwerpunkte bestimmt. Damit wird man den regionalen Gegebenheiten der extremistischen Szene in den einzelnen Ländern nicht gerecht. Die föderale Struktur des Verfassungsschutzes muss unangetastet bleiben."
* Nötig ist weiter eine Zentraldatei "Islamischer Extremismus", damit für Polizeibehörden und Nachrichtendienste alle Informationen verfügbar sind. Notwendig ist eine gemeinsame Datei, in die BND, Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter Informationen über Namen, Objekte und Kommunikationsmittel sowie die jeweils entsprechenden Aktenfundstellen einstellen. Eine Verfassungsschutzbehörde, ein LKA oder der BND würde dann sofort erkennen, ob eine bestimmte Person, eine bestimmte Rufnummer oder ein bestimmtes Objekt bereits bei einer der anderen an diesem Verbundsystem teilnehmenden Behörden bekannt ist. Beckstein: "Einer solchen Datei steht das Gebot der Trennung von Polizei und Verfassungsschutz in keiner Weise im Wege. Im Gegenteil: Wir haben schon immer die Auffassung vertreten, dass die organisatorische Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten einen intensiven Informationsaustausch erforderlich macht. Es zählt zu den wesentlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes, die gewonnenen Erkenntnisse der Polizei zuzuliefern.
* Verfassungsschutzintern bedarf es im Übrigen einer Neugestaltung des nachrichtendienstlichen Informationssystems NADIS. NADIS als bloße Aktenhinweisdatei genügt bei der Beobachtung des islamistischen Extremismus nicht mehr. Aus NADIS müssen die Gefährdungspotentiale von Personen und wichtige Gefährdungshinweise ohne zusätzliche Nachfrage erkennbar werden. Deshalb müssen laut Beckstein sowohl der Umfang der gespeicherten Daten als auch die Funktionalitäten erweitert werden.
* Nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz darf das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Informationen nur an das Bundesamt für Verfassungsschutz übermitteln. "Diese Regelung müssen wir dahingehend erweitern, dass auch die Landesbehörden für Verfassungsschutz gezielt und ohne lange Umwege die für ihre Aufgaben unverzichtbaren Informationen bekommen", so Beckstein.
* Beckstein spricht sich auch nachdrücklich dafür aus, das umständliche Verfahren bei der Einholung von Auskünften bei Banken und Luftverkehrsgesellschaften durch die Verfassungsschutzbehörden praxisgerechter zu gestalten.