Beckstein: "Bei Zuwanderungsgesetz wird nicht nachverhandelt sondern Ergebnis des Gesprächs beim Kanzler umgesetzt"
"Grundlage für die zu erarbeitenden konkreten Texte zum Zuwanderungsgesetz ist das Ergebnis des Gesprächs vom 25. Mai 2004 bei Bundeskanzler Schröder. Das wird umgesetzt, nachverhandelt wird nicht. Bei der Ausformulierung des Gesetzes steckt der Teufel im Detail. Als Interpretation wird dabei deshalb das zum Gespräch beim Bundeskanzler vorgelegte Unionspapier mit eingehen. Erste Gespräche sind aufgenommen. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns zeitgerecht noch im Juni auf eine Gesetzesformulierung einigen können. Für eine endgültige Entscheidung über das Zuwanderungsgesetz ist bei der Union dann der ausformulierte Gesetzestext maßgeblich", macht Innenminister Dr. Günther Beckstein als Mitglied der Dreier-Gruppe, die zur Ausformulierung des Zuwanderungsgesetzes bestimmt wurde, die Basis der weiteren Arbeit deutlich.