Zeitweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen durch Frankreich bis 8. Juni 2004
Frankreich führt im Zeitraum vom 1. bis einschließlich 8. Juni 2004, 24.00 Uhr aufgrund nationaler Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten anlässlich des 60. Jahrestages der Landung der alliierten Streitkräfte in der Normandie an den Landgrenzübergängen wieder Grenzkontrollen ein. Dies ist nach Artikel 2 Absatz 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens möglich, wenn es die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit erfordern. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt unbedingt ein gültiges Reisedokument mitzuführen ist, was übrigens auch sonst beim Überschreiten der EU-Binnen- wie Außengrenzen erforderlich ist.