Beckstein: "Gute Zusammenarbeit zwischen Behörden, Kommunen und Behindertenbeauftragter der Staatsregierung kann viel bewirken"
"Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Kommunen mit der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung kann, oft auch ohne großen Finanzaufwand, viel bewirken. Wichtig sind Information, Problembewußtsein und Aufgeschlossenheit", sind sich Innenminister Dr. Günther Beckstein und die neue Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung, Anita Knochner, bei einem gemeinsamen Gespräch am 28. Mai 2004 in München einig. Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit sind die Barrierefreiheit öffentlicher Räume und Gebäude sowie die Bestellung von Behindertenbeauftragten bei den Kommunen.
Rund zwei Drittel der staatlichen Gebäude sind bereits barrierefrei erreichbar und nutzbar. Die noch nicht nachgerüsteten staatlichen Gebäude sollen nach und nach vorrangig im Zuge laufender Baumaßnahmen barrierefrei umgebaut werden. Die Gebäude sollen vor allem barrierefrei zugänglich sein und Höhendifferenzen in den Erdgeschossen sollen überwindbar sein. Ebenso vorrangig ist das Nachrüsten mit Behindertentoiletten. In einem nächsten Schritt soll das Gebäude innen barrierefrei erschlossen sein, zum Beispiel durch den Einbau von Aufzügen. "Wir haben in jüngster Zeit bereits eine Menge erreicht. Um alles nachzurüsten brauchen wir jedoch aufgrund der hohen Kosten noch längere Zeit", so Beckstein.
Beckstein und Knocher appellieren an die Bezirke, Landkreise und an die kreisfreien Gemeinden, auf Grundlage des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes kommunale Beauftragte zu bestellen, die die Belange behinderter Menschen wirkungsvoll vertreten. Knocher berichtet, dass von den 71 Landkreisen bisher lediglich 17 und von den 25 kreisfreien Städten nur 14 Behindertenbeauftragte bestellt haben. Gleichwohl stimmen beide überein, dass funktionierende Strukturen im Kleinen unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Behindertenpolitik sind.